Linkverbot ausgeschlossen
Das von Leutheusser-Schnarrenberger geplante Leistungsschutzrecht wird nicht so weit gehen, wie es sich die Protagonisten von Springer, Burda & Co. gewünscht hatten. Ein Linkverbot wird es nicht geben, denn "die Möglichkeit zur freien Verlinkung ist das Fundament des Internets", so Leutheusser-Schnarrenberger. Das habe im Übrigen auch der Bundesgerichtshof im Jahr 2003 so gesehen. Und die Zitatschranke des Urheberrechts werde weiterhin auch für Presseerzeugnisse gelten, machte die Justizministerin ebenfalls klar.
Unternehmen, die wie Google ihr Geld überwiegend mit Werbung verdienen, "für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiten", kritisierte Leutheusser-Schnarrenberger für ihr Verhalten.
Internetprovider als Urheberrechtswächter?
Angesichts der Filesharing-Problematik hatten besonders Vertreter der Musik- und Filmindustrie immer wieder ein härteres Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer verlangt. Am liebsten hätten sie es, wenn auch in Deutschland Internetsperren nach französischem Vorbild eingeführt würden - "Three strikes and you are out!".
Daraus wird vorerst nichts. Leutheusser-Schnarrenberger sprach sich ausdrücklich gegen Internetsperren aus, sowohl auf nationaler, europäischer als auch internationaler Ebene. Eine Internetsperre sei "ein tiefer Eingriff in die Kommunikationsfreiheit und kann angesichts der großen Bedeutung des Internets im Alltag eine harte Strafe sein". Diese sei aber keineswegs "zielgenau", weil unter Umständen ganze Familien in Sippenhaft genommen würden.
Stattdessen appellierte Leutheusser-Schnarrenberger an die Verantwortung der "Intermediäre", besonders der Provider. Diese würden viel zu oft "die Verantwortung allein auf die User abschieben". Die Justizministerin würde es dagegen lieber sehen, wenn die Provider ihre Kunden zu gesetzeskonformem Verhalten anhalten würden. Bei einer Urheberrechtsverletzung "würde dann etwa ein User den automatischen Hinweis auf seinen Bildschirm bekommen: 'Hallo, was Du da gerade tust, ist illegal und verletzt das Urheberrecht'."
Wie genau solche Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden könnten, ließ die Ministerin aber offen. Eine "gesetzlich angeordnete Kontrolle des individuellen Surfverhaltens" wäre mit ihr jedenfalls nicht zu machen, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Ein Warnhinweis-Verfahren müsse daher "technisch ohne eine Inhaltskontrolle und Datenerfassung" realisiert werden. Damit dürfte sie sowohl den Providern als auch den Verwerten eine harte Nuss zu knacken gegeben haben. [von Robert A. Gehring]
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Urheberrechtsreform: Justizministerin füllt Dritten Korb |
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