Jugendmedienschutzstaatsvertrag

Jugendschutznovelle trotz Kritik verabschiedet (Update)

Die Ministerpräsidenten der Länder haben einstimmig die Novelle zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag verabschiedet. Zu den von Kritikern geforderten großen Änderungen kam es nicht - nur im Hinblick auf FSK und USK sowie auf die Evaluierungsfrist hat sich noch etwas getan.

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Auf der vom rheinland-pfälzischen Regierungschef Kurt Beck (SPD) geleiteten Konferenz der Ministerpräsidenten haben die Ministerpräsidenten im Rahmen des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages unterzeichnet - einstimmig. Damit wird die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) nach der noch ausstehenden Ratifizierung durch die Landesparlamente am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Lediglich das ursprünglich vorgesehene weitere Kennzeichnungssystem neben FSK und USK ist kurzfristig gestrichen worden, außerdem wurde die Evaluierungsfrist des Gesetzes von vier auf drei Jahre verkürzt.

Inhalt:
  1. Jugendmedienschutzstaatsvertrag: Jugendschutznovelle trotz Kritik verabschiedet (Update)
  2. Kritik von AK Zensur bis hin zum BIU

Die USK - zuständig für den Jugendschutz bei Computerspielen - hat unmittelbar nach Verabschiedung des neuen JMStV bekanntgegeben, dass sie bereits an einem Pilotverfahren zur Selbstklassifizierung von Computerspielen arbeitet. "Wenn der JMStV in Kraft tritt, wird die USK allen Anbietern von Computerspielen ein Verfahren zur Alterskennzeichnung anbieten können", so Geschäftsführer Felix Falk. Nach dem neuen Ländervertrag sind die bisherigen USK-Verfahren für einen Teil der Onlinespiele bereits gültig. Zusätzlich ermöglicht der JMStV nun das Verfahren zur Selbstklassifizierung für Onlinespiele. Das durch die Verbände der Computerspielewirtschaft auf europäischer Ebene aufgebaute Pan-European-Game-Information-System (PEGI) ist ein bereits in rund 30 Ländern eingeführtes Selbstklassifizierungssystem. Aufgrund der spezifischen Rechtslage müsse es in Deutschland jedoch ein angepasstes System geben, das in dem USK-Pilotprojekt nun entwickelt und erprobt werde.

Generell sieht der JMStV eine freiwillige Alterskennzeichnung von Internetinhalten vor, die Jugendschutzprogrammen als Filterkriterium dienen soll. In einer Erklärung betonen die Ministerpräsidenten, dass nur dann, wenn sich Eltern dafür entscheiden, ein Jugendschutzprogramm zu aktivieren, anhand der freiwillig vorgenommenen Alterskennzeichnung Inhalte ausgefiltert werden, die oberhalb der von den Eltern eingestellten Altersstufe liegen. Ob nicht gekennzeichnete Seiten ausgefiltert werden, könnten Eltern bei der Aktivierung des Programms gesondert einstellen.

Eine Sperrung von jugendschutzwidrigen Inhalten soll nicht durch die Anbieter selbst erfolgen, so die Ministerpräsidenten. Es solle ausdrücklich eine freiwillige Entscheidung der Eltern sein, ob sie ein Jugendschutzprogramm installieren, das diese Kennzeichnung erkennt. Damit entscheiden die Eltern darüber, welche Inhalte für ihre minderjährigen Kinder zugelassen werden. Wie bereits nach derzeitigem Recht werde es außerdem künftig möglich sein, nicht nur im Fernsehen, sondern auch im Internet jugendbeeinträchtigende Angebote erst ab 22 oder 23 Uhr abzurufen.

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Kritik von AK Zensur bis hin zum BIU 
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