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Bundesregierung: Das BKA setzt die Onlinedurchsuchung nicht ein

Laut dem Innenministerium setzt das Bundeskriminalamt die Onlinedurchsuchung gar nicht ein. Auch der Verfassungsschutz fasse die 680.000-Euro-Software nicht an. Der BND hat laut einem früheren Medienbericht mindestens 2.500 Mal davon Gebrauch gemacht. Doch das ist laut Staatssekretär Ole Schröder geheim.
/ Achim Sawall
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Ole Schröder, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern
Ole Schröder, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern

Das Bundeskriminalamt will die seit Anfang 2009 im BKA-Gesetz verankerte Onlinedurchsuchung bisher noch kein einziges Mal eingesetzt haben. Das erklärte das Bundesinnenministerium in seiner Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken, die Golem.de vorliegt. Verfasser des Antwortschreibens ist Staatssekretär Ole Schröder von der CDU.

Wörtlich heißt es dort: "Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Onlinedurchsuchung um eine 'ultima-ratio'-Maßnahme handelt, die unter engen Voraussetzungen nur dann zur Anwendung kommen kann, wenn andere – weniger eingriffsintensive – Ermittlungsmaßnahmen keinen Erfolg versprechen... Deshalb hat das BKA vom 1. Januar 2009 bis heute keine Maßnahme der Onlinedurchsuchung gemäß Paragraph 20k des BKA-Gesetzes durchgeführt." Über eine Anordnung zu einer Onlinedurchsuchung durch das BKA muss laut Koalitionsvereinbarung ein Richter am Bundesgerichtshof entscheiden. Dies sei bislang kein einziges Mal beantragt worden, so Schröder weiter.

Vager werden die Angaben des Innenministeriums zu den Aktivitäten der Länderpolizeien. Hier lägen der "Bundesregierung keine Informationen vor, dass in den Bundesländern bislang Maßnahmen der Onlinedurchsuchung durchgeführt worden sind".

Das Bundeskriminalamt habe bislang über 680.000 Euro in die Govware investiert. So flossen über das Bundeskriminalamt bislang 101.582 Euro für die Bereitstellung der technischen Mittel und 581.000 Euro für Personalkosten, worunter auch Entwicklerkosten für die Crackersoftware fielen.

Onlinedurchsuchung könne erforderlich werden

Die Bundesregierung behält sich jedoch offiziell ausdrücklich das Recht vor, die Onlinedurchsuchung einzusetzen. "Die Tatsache, dass sich ein solcher Einsatzfall bislang nicht ergeben hat, ändert nichts daran, dass eine solche Maßnahme im Einzelfall im Rahmen der engen gesetzlichen Voraussetzungen gleichwohl erforderlich werden kann", heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND nutzt die Onlinedurchsuchung dagegen offenbar intensiv zur Spionage, hatte das Nachrichtenmagazin Der Spiegel im März 2009 berichtet. Danach kamen die Werkzeuge 2008 in mindestens 2.500 Fällen zum Einsatz, um Festplatteninhalte zu kopieren und an die Spione zu übermitteln. Auch wurden laut Spiegel Keylogger installiert, um Passwörter abzufangen. Diese Aktivitäten seien "ihrem Wesen nach nicht veröffentlichungsfähig", heißt es dazu von Schröder in der Antwort an die Linken.

Zu den Aktivitäten des Bundesverfassungsschutzes erklärt die Bundesregierung, dass von der Behörde keine Onlinedurchsuchung durchgeführt worden seien. Angaben zu den Praktiken der Landesbehörden für Verfassungsschutz könnten "aus Zeitgründen" nicht gemacht werden.


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