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Onlinepetition Jugendschutz: Kein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für "Killerspiele"

Das eine Zeit lang drohende, weitreichende Herstellungs- und Verbreitungsverbot für sogenannte "Killerspiele" ist wohl endgültig vom Tisch - so ein Regierungsvertreter bei einer Sitzung des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag.
/ Peter Steinlechner
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Deutlich über 50.000 Computerspieler hatten Mitte 2009 im Internet unterzeichnet - und sich so der von Peter Schleußer eingebrachten Onlinepetition 'Gegen ein Verbot von Action-Computerspielen' angeschlossen. Damit galt die Petition als erfolgreich und wurde deshalb am Montag, 17. Mai 2010 im entsprechenden Ausschuss des Deutschen Bundestages in öffentlicher Sitzung durchgesprochen. Schleußer stellte den anwesenden Bundestagsabgeordneten und Regierungsvertretern seine Petition vor, die sich vor allem gegen das von den Innenministern der Länder am 5. Juni 2009 geforderte Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Actioncomputerspielen richtet. Dagegen setzt die Petition auf eine Förderung der Medienkompetenz von Eltern und Pädagogen sowie für mehr Unterstützung für die Computer- und Videospielebranche in Deutschland.

Als Vertreter der Bundesregierung machte Hermann Kues, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, klar, dass die von den Innenministern gewünschte Verschärfung der Jugendschutzgesetze nicht kommen wird und eine Ausweitung der derzeit geltenden Gesetze nicht vorgesehen ist. Stattdessen setze die Regierung unter anderem auf Aufklärungskampagnen und andere Aktivitäten, etwa den Deutschen Computerspielpreis .


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