Brandbrief: Warnung vor riskanter EU-Patentpolitik
Wer wird in Zukunft über das Schicksal des Europäischen Patentwesens bestimmen? Eine völkerrechtlich eigenständige Organisation mit eigener Rechtssetzungskompetenz, aber ohne demokratische Legitimation, wie es das Europäische Patentamt darstellt? Davor warnte die Gewerkschaft der Mitarbeiter im Europäischen Patentamt diese Woche in einem Schreiben an den Präsidenten des EU-Parlaments, Jerzy Buzek.
Die von der EU-Kommission in Betracht gezogene Variante zur Harmonisierung des europäischen Patentwesens(öffnet im neuen Fenster), bei der die EU-Kommission einen Vertrag mit dem Europäischen Patentamt (EPA) schließen würde, birgt in den Augen der Patentprüfer große Risiken. Es sei "besonders beunruhigend", schreiben sie, dass "sich die EPA-Einrichtungen einschließlich der legislativen und judikativen Einrichtungen nicht formal an die EU-Gesetzgebung gebunden fühlen".
Für den Fall einer vertraglichen Vereinbarung zwischen EU und Europäischem Patentamt könnten "die Verfahren, die dem EU-Parlament eine Mitwirkung am legislativen Prozess gestatten [...] umgangen werden". Das EU-Parlament wäre nicht in der Lage, das Europäische Patentamt für seine Handlungen zur Verantwortung zu ziehen. Das würde zu einer "strukturellen Inkonsistenz im legislativen Prozess der EU" führen. Am Ende könnte die Legitimität der gesamten Verfahrensweise und die der Beschlüsse des Europäischen Patentamts "grundsätzlich in Frage gestellt" werden.
Aus Sicht der Patentprüfer wäre der bessere Weg der, bei dem die EU als Ganzes dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) beitritt. Das würde die "effiziente und rechtlich solide Verzahnung der beiden Organisationen" erlauben. Das EPA könnte EU-Patente erteilen, die "unter rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft werden, die tatsächlich durch den EU-Rechtssetzungsprozess legitimiert wären".
Seit Jahren wird auf EU-Ebene darüber gestritten, wie das zersplitterte europäische Patentwesen modernisiert werden kann. Patentanmelder klagen über die hohen Anmelde- und Übersetzungsgebühren, Patentinhaber über die abweichende Rechtsprechung in den verschiedenen Mitgliedsstaaten.
Kritiker des Europäischen Patentamts wiederum werfen dem Amt vor, immer wieder Patente zu erteilen, die gegen geltendes Recht verstoßen würden. Sie warnen davor, die Patenterteilungspraxis und Rechtsprechung des EPAs als Grundlage für ein EU-Gemeinschaftspatent anzuerkennen. Darunter würden dann besonders kleine und mittlere Unternehmen zu leiden haben. [von Robert A. Gehring]
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