Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Swift-Abkommen: EU-Parlament will Datenübermittlung an USA einschränken

Das EU-Parlament tritt beim Austausch personenbezogener Daten von EU-Bürgern mit den USA auf die Bremse. In zwei Ende der Woche verabschiedeten Resolutionen fordern die Parlamentarier die EU-Kommission zu Nachbesserungen an den Verträgen auf.
/
18 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Die US-Regierung macht Druck, um möglichst schnell wieder an die persönlichen Bank- und Flugdaten europäischer Bürger heranzukommen. Am Donnerstag warb US-Vizepräsident Joe Biden(öffnet im neuen Fenster) persönlich vor dem Plenum um die Zustimmung des EU-Parlaments für die Abkommen über den Austausch von Bankdaten (Swift) und Fluggastdaten. Er warnte die Europäer eindringlich vor den Gefahren des internationalen Terrorismus und betonte die Notwendigkeit eines umfassenden Datenzugriffs durch die US-Behörden. Doch die EU-Parlamentarier konnte er nicht wirklich überzeugen.

Das EU-Parlament hatte der Novelle des Swift-Abkommens zu Beginn des Jahres wegen Datenschutzbedenken die Zustimmung verweigert. Am Montag kommender Woche sollen nun neue Gespräche über das Swift-Abkommen starten. Im Vorfeld hat das Parlament deshalb noch einmal seine Position(öffnet im neuen Fenster) bekräftigt, wonach die massenhafte Datenübertragung an die USA gegen europäisches Recht verstößt. Das Parlament forderte die EU-Kommission auf, in einem neuen Abkommen dafür Sorge zu tragen, dass "eine strikte Implementierung und Aufsichtsvorgaben, überwacht von einer entsprechenden, von der EU bestimmten Aufsichtsstelle", im Vertrag vorgesehen sind. Die maximale Speicherdauer der Daten dürfe fünf Jahre nicht übersteigen und die Daten dürften nicht an Drittstaaten weitergegeben werden.

Auf lange Sicht bevorzugen die Parlamentarier ein Abkommen, bei dem die Daten auf Anfrage innerhalb der EU ausgewertet werden. Das wäre die Lösung, die "die höchste Stufe der Garantien" bieten würde, so die Parlamentarier. Bis dahin sollte eine EU-Justizbehörde die Auswertung der Daten überwachen. Außerdem gebiete es der Grundsatz der Gegenseitigkeit, dass die EU-Behörden auch Zugang zu Daten aus den USA erhalten würden.

Beim Abkommen über die Weitergabe von Fluggastdaten (Passenger Name Records) spielt das Parlament vorerst auf Zeit. Gemäß dem Lissabon-Vertrag muss das Parlament dem Abkommen seine Zustimmung erteilen. Fürs Erste hat das Parlament aber beschlossen, die Abstimmung zu vertagen. Die Parlamentarier möchten die Nutzung von Fluggastdaten weiter einschränken als bisher vorgesehen sowie die bereits früher erhobenen Forderungen nach mehr Datenschutz berücksichtigt sehen. Sie forderten die EU-Kommission auf, bis spätestens Mitte Juli entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.[von Robert A. Gehring]


Relevante Themen