Abmahnungen: SPD im Bundestag vermutet Missbrauch
Behindert die in Deutschland übliche Abmahnpraxis den Internethandel? Das vermutet die SPD-Bundestagsfraktion und hat Ende April eine Kleine Anfrage dazu an die Bundesregierung gestellt. Der Text der Anfrage wurde vor einigen Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die SPD-Abgeordneten den geltenden Gesetzesvorschriften ein hohes Missbrauchspotenzial bescheinigen und die Höhe der Abmahngebühren deckeln möchten.
Die SPD sieht in Abmahnungen(öffnet im neuen Fenster) grundsätzlich "ein nützliches und notwendiges wettbewerbsrechtliches Mittel zur Selbstreinigung des Marktes". In der Praxis zeige sich jedoch besonders im Internethandel, dass "das Instrument der Abmahnung... häufig missbraucht" werde, worunter besonders kleine und mittelständische Betriebe zu leiden hätten. Als Schuldige macht die SPD ein Geschäftsmodell aus, bei dem es das Ziel einer Abmahnung ist, "über die Anwaltskosten Einnahmen zu generieren". Eine Reihe von Anwaltskanzleien und Unternehmen hätten sich darauf spezialisiert, Unternehmen allein zu diesem Zweck abzumahnen.
Um diesen Vermutungen auf den Grund zu gehen, haben die Abgeordneten der Bundesregierung einen Komplex von Fragen vorgelegt. Sie wollen unter anderem wissen, "[w]elche Erkenntnisse... die Bundesregierung über die durchschnittliche Anzahl von Abmahnungen sowie die finanziellen Folgen für die einzelnen Unternehmer im Onlinehandel, die durch die hier als Abmahnmissbrauch beschriebene Praxis verursacht werden", hat. Sie wollen ebenfalls in Erfahrung bringen, ob die Bundesregierung Pläne hat, "zur Lösung dieser Problematik gesetzgeberisch tätig zu werden".
Einen Lösungsvorschlag präsentieren die SPD-Abgeordneten indirekt ebenfalls. Sie verweisen auf die letzte Urheberrechtsnovelle, in der die Gebühren für erstmalige Abmahnungen in einfach gelagerten Fällen auf 100 Euro gedeckelt worden sind. Das sei "ein guter Ansatz..., der sich auch auf andere Rechtsgebiete ausweiten ließe."[von Robert A. Gehring]
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