Urheberrechtsabgaben
PCs mit Brenner sollen um 17 Euro teurer werden
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) hat erneut Preise für Urheberrechtsabgaben für PCs und DVD-Brenner veröffentlicht. Der Bitkom findet sie zu hoch und hat die Schiedsstelle angerufen. Eine Einigung wird frühestens bis Jahresende erwartet.

Die Verwertungsgesellschaften wollen für jeden PC mit integriertem Brenner für optische Medien künftig eine Urheberrechtsabgabe in Höhe von 17,06 Euro erheben. Das gab die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), ein Zusammenschluss mehrerer Verwertungsgesellschaften, heute im Bundesanzeiger bekannt. Für Computer ohne Brenner sollen 15,19 Euro und für interne Brenner 1,88 Euro fällig werden. Die neuen Abgaben gelten rückwirkend ab Anfang 2008.
Der IT-Branchenverband Bitkom bezeichnete es als "unstrittig, dass alle PC-Anbieter für jedes verkaufte Gerät Kopierabgaben zahlen müssen". Nicht einig seien sich Bitkom und ZPÜ aber über die angemessene Höhe, wo die Vorstellungen noch weit auseinandergingen. Interne CD- und DVD-Rekorder sieht der Bitkom zudem als nicht separat abgabenpflichtig an, da es sich um Bauteile handele. Wegen der tiefgehenden Differenzen hat der Verband ein Schiedsverfahren initiiert, das klären soll, welche Abgabenhöhe gerechtfertigt ist. Mit einem endgültigen Ergebnis ist frühestens Ende dieses Jahres zu rechnen, hieß es weiter.
Judith Lammers, Bereichsleiterin Urheberrecht beim Bitkom, sagte Golem.de: "Seit 2008 das neue Gesetz in Kraft getreten ist, gibt es Gespräche zwischen IT-Industrie und Verwertungsgesellschaften. Die Verwertungsgesellschaften sind mit einer Vorstellung von 60 Euro pro PC in die Verhandlungen eingestiegen, Bitkom hat in dem Schiedsstellenverfahren einen Euro für Privat-PCs angeboten."
Durch die Abgaben wird das legale private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Texten abgegolten. Abgaben werden schon seit längerem von Scanner-, Drucker- und Kopiererherstellern abgeführt.
Unternehmen können der Tarifveröffentlichung der ZPÜ widersprechen, was aber dazu führen kann, dass die ZPÜ die Firmen verklagt. Wer das vermeiden wolle, könne bis zum 3. Juni 2010 dem Vertrag, den die ZPÜ mit dem Bundesverband Computerhersteller (BCH) ausgehandelt hat, beitreten, so der Bitkom. Dieser wurde im Januar 2010 veröffentlicht. Die Vereinbarung sieht auf PCs mit Brenner Abgaben von 13,65 Euro vor, für Geräte ohne Brenner werden 12,15 Euro fällig. Der Vertrag gilt rückwirkend ab 2008 und bis Ende 2010.
Der Geschäftsführer der Brunen IT Distribution GmbH, Frank Brunen, hatte kritisiert, dass mit der Einigung zwischen BCH und ZPÜ die Interessen kleinerer Anbieter ausgehebelt würden. Brunen IT gründete zusammen mit anderen Firmen den Zentralverband der Computerindustrie Zitco, der Ende Februar 2010 eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht München erwirkte, die der ZPÜ untersagte, einen Tarif für die PC-Abgabe im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die einstweilige Verfügung wurde nach zwei Monaten aufgehoben.
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Was kann man denn heute noch kopieren, ohne einen Kopierschutz zu umgehen?
Die Urheberrechtsabgaben und GEZ sind unterschiedliche "Unternehmen". Die GEZ muss man...
Natürlich musst du Strafe zahlen, wenn du die Geschwindigkeit übertrittst. Und jetzt eben...
Seit Sony da mal Rootkits verbreitet hat, traut sich das auch keiner mehr.