Hamburg will Street-View-Gesetz einbringen

Gesetzliche Regeln statt Selbstverpflichtung beim Fotografieren von Straßenzügen

Um sein Angebot Google Street View auch in Deutschland starten zu können, hat Google Regeln für den Schutz der Privatsphäre aufgestellt. Dem hamburgischen Justizsenator Till Steffen reicht das nicht. Er will Unternehmen, die Straßenzüge ablichten, per Gesetz zur Achtung der Privatsphäre verpflichten.

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Till Steffen (GAL)
Till Steffen (GAL)

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), erklärte Gegnerin von Google Street View, erhält Unterstützung aus dem Norden: Hamburg will im Bundesrat ein Gesetzesvorhaben gegen das Angebot mit den Straßenansichten auf den Weg bringen. Die schwarz-grüne Landesregierung will Bürgern ein Widerspruchsrecht sichern.

Gestalt unkenntlich machen

Federführend ist Justizsenator Till Steffen. Der GAL-Politiker will Unternehmen, die ganze Straßenzüge fotografieren, per Gesetz dazu verpflichten, Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich zu machen, bevor die Bilder im Internet oder in einem anderen Dienst, etwa einem Navigationssystem, verfügbar sind. Personen, die sich in einem Fotoangebot entdecken, sollen einfordern können, dass neben ihrem Gesicht auch ihre ganze Gestalt unkenntlich gemacht wird. Die Fahrten der Fotofahrzeuge sollen außerdem vorab angekündigt werden.

Schließlich will das Gesetz Hauseigentümern wie Bewohnern ein Widerspruchsrecht gegen die Abbildung eines Gebäudes zusichern. Das kann allerdings in einem Mehrparteienhaus zu Konflikten führen: So könnte der Besitzer beispielsweise durchaus ein Interesse daran haben, dass sein Objekt in einem Fotoangebot auftaucht, während die Bewohner lieber ihre Privatsphäre schützen möchten. Oder sie sind unter sich uneins: Einer will auf gar keinen Fall, dass das Haus, in dem er wohnt, bei Google Street View sichtbar ist, während es den anderen zumindest egal ist. Diese Ausschlussklausel, die auch Google anbietet, birgt also Zündstoff.

Querelen um Street View

Im Laufe dieses Jahres will Google Deutschland in das Street View integrieren. Dafür lässt das Unternehmen seit 2008 hierzulande Straßen fotografieren. Das löste schnell Proteste von Datenschützern aus. Dem schlossen sich auch diverse Kommunen an. Die FDP wollte das Angebot in Deutschland per Gesetz verbieten.

Google hat einiges für den Datenschutz getan: So werden Gesichter und Nummernschilder unkenntlich gemacht. Die Originalbilder, auf denen alles klar erkennbar ist, werden - als Zugeständnis an europäische Datenschützer - nach einem Jahr gelöscht. Nach dem geplanten Gesetz soll das bereits nach einem Monat geschehen.

Datenschutzgutachten zu Street View

Im Februar 2010 präsentierte Google schließlich eine Studie der Universität Hannover. Die attestierte, Street View sei mit den Maßnahmen wie dem Verwischen von Gesichtern und Kennzeichen sowie den Möglichkeiten, Widerspruch einzulegen, etwa vorab ein Haus aus dem Angebot auszuschließen, in Bezug auf den Datenschutz unbedenklich.

Tatsächlich hat Google die Forderungen Steffens bereits weitgehend umgesetzt. Eine solche freiwillige Selbstverpflichtung reicht dem Hamburger Justizsenator jedoch nicht aus. Darauf sei kein Verlass, sagte er und verwies darauf, dass Google trotz Datenschutzregeln WLANs erfasse und kartographiere. "Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein", begründet er sein Vorhaben."Wir wollen die Persönlichkeitsrechte schützen und Informations- und Widerspruchsrechte verpflichtend machen."

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Michi_BS 21. Aug 2010

...ach und Frau Merkel, was ich noch sagen muss! Nehmen Sie doch Ihre Kinder Spiegel- und...

Madame V 30. Apr 2010

Sehr interessantes Thema. Mich würde mal interessieren, welche Möglichkeiten Google hat...

mmm123 29. Apr 2010

Personen sollen auch auf Überwachungskameras unkenntlich gemacht werden. Schützt die...

Fake Ticker 28. Apr 2010

Bielefeld. Nach der langen Diskussionen der Datenschützer insbesondere über Google Street...



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