Oberstes US-Gericht prüft Schwarzeneggers Jugendschutz
Der US-amerikanische Supreme Court – am ehesten mit dem deutschen Bundesverfassungsgericht vergleichbar – hat beschlossen, ein Verfahren über Jugendschutz und Computerspiele anzunehmen. Entschieden werden soll in der nächsten Sitzungsperiode, die im Oktober 2010 beginnt. Es geht um eine Verschärfung der bislang liberalen Jugendschutzbestimmungen in den USA. Bereits 2004 hatte Arnold Schwarzenegger als Gouverneur von Kalifornien ein Gesetz unterzeichnet, das vorsieht, dass auf Computerspielen mit gewalthaltigem Inhalt ein Ab-18-Sticker kleben muss. Händler dürften diese Spiele nur an Erwachsene verkaufen – andernfalls droht eine Strafe von bis zu 1.000 US-Dollar.
Auf Initiative von Spieleverbänden, insbesondere der Entertainment Software Association (ESA), haben Gerichte seit Schwarzeneggers Unterschrift dafür gesorgt, dass das Gesetz nicht in Kraft getreten ist. Nun soll der Supreme Court die endgültige Entscheidung fällen. "Gerichte im ganzen Land haben entschieden, dass Verkaufsbeschränkungen von Computer- und Videospielen nicht verfassungsgemäß sind", sagte Michael D. Gallagher. Er verwies auf eine kürzlich vom Marktforschungsunternehmen KRC Research durchgeführte Umfrage, laut der 78 Prozent der Amerikaner glauben, dass Computerspiele unter die von der Verfassung geschützte Meinungsfreiheit fallen.
Verbündete von Schwarzenegger sehen das anders. "Die Macher von Videospielen nutzen die Verletzlichkeit von Kindern für ihre Profite schamlos aus", hatte der kalifornische Innenminister Jerry Brown das Gesetz Mitte 2009 begründet. Er hatte damals auch gute Chancen vor dem Supreme Court erwartet: "So wie Pornografie verboten werden kann, lässt sich auch unanständige Gewalt verbieten."