Kripoverband klagt wegen "Gestapo 2.0"-Vergleich
Huch hatte gegen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung polemisiert
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter will seine Forderung nach einer schnellen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nicht als "Gestapo 2.0" bezeichnen lassen. Gegen den Erotikunternehmer Tobias Huch (FDP) wurde wegen eines Tweets Strafanzeige erstattet.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BdK) hat Strafanzeige gegen den Erotikunternehmer Tobias Huch gestellt. Die Kriminalbeamten hatten zu Beginn des FDP-Bundesdelegiertentages in Köln gegen die FDP-Innenpolitik und für eine schnelle Wiedereinführung der Datenvorratsspeicherung demonstriert. Huch, der FDP-Mitglied ist, hatte dies am 24. April 2010 bei Twitter mit den Worten "BDK fordert Gestapo 2.0 und will die Vorratsdatenspeicherung wieder" kommentiert. Bei der schlechten Ermittlungsleistung des BdK helfe auch keine Vorratsdatenspeicherung, ergänzte Huch später.
Für den Kripo-Verband war dies eine Beschimpfung unter der "politischen Anstandsgürtellinie". BdK-Chef Klaus Jansen sagte: "Das darf sich ein Politiker nicht erlauben, ich habe bereits für den BdK eine Strafanzeige an das Landeskriminalamt Düsseldorf übermittelt". Es handele sich um eine strafrechtlich relevante Äußerung, die verfolgt werden müsse, begründete Jansen.
Jansen und sein Verband treten nicht nur offensiv für eine Neuauflage der Datenvorratsspeicherung ein. Jansen hatte das Internet früher einmal als "Universität des Terrors" bezeichnet und "fehlende Begrenzbarkeit der Inhalte und der Verfügbarkeit" des Internets beklagt.
Huch hat im Internet eine gewisse Berühmtheit erlangt: Er deckte im Jahr 2000 eine Sicherheitslücke des Webservers des Bundesjustizministeriums auf. Huch ist Gründer des Unternehmens, das das Altersverifikationssystems ueber18.de betreibt. Seine Firma Huch Medien verklagte im Jahr 2007 den Internetprovider Arcor in einem Showprozess. 2008 war er an der Aufdeckung eines Sicherheitslecks bei T-Mobile beteiligt.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Diese Klagen sind die Ausnahme von AutorXYZZZZs theoretisch formulierter Regel. Die...
Doch, damit sich der Staat gegen die Bürger wehren kann, wenn diese dahinter kommen was...
Auch Willkür genannt x)
Das sollen die mal fordern, dann gibt es Krieg! ;) Dann wird die Guillotine wieder ein...