Kripoverband klagt wegen "Gestapo 2.0"-Vergleich
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BdK) hat Strafanzeige gegen den Erotikunternehmer Tobias Huch gestellt. Die Kriminalbeamten hatten zu Beginn des FDP-Bundesdelegiertentages in Köln gegen die FDP-Innenpolitik und für eine schnelle Wiedereinführung der Datenvorratsspeicherung demonstriert. Huch, der FDP-Mitglied ist, hatte dies am 24. April 2010 bei Twitter mit den Worten "BDK fordert Gestapo 2.0 und will die Vorratsdatenspeicherung wieder" kommentiert. Bei der schlechten Ermittlungsleistung des BdK helfe auch keine Vorratsdatenspeicherung, ergänzte Huch später.
Für den Kripo-Verband war dies eine Beschimpfung unter der "politischen Anstandsgürtellinie". BdK-Chef Klaus Jansen sagte: "Das darf sich ein Politiker nicht erlauben, ich habe bereits für den BdK eine Strafanzeige an das Landeskriminalamt Düsseldorf übermittelt". Es handele sich um eine strafrechtlich relevante Äußerung, die verfolgt werden müsse, begründete Jansen.
Jansen und sein Verband treten nicht nur offensiv für eine Neuauflage der Datenvorratsspeicherung ein. Jansen hatte das Internet früher einmal als "Universität des Terrors" bezeichnet und "fehlende Begrenzbarkeit der Inhalte und der Verfügbarkeit" des Internets beklagt.
Huch hat im Internet eine gewisse Berühmtheit erlangt: Er deckte im Jahr 2000 eine Sicherheitslücke des Webservers des Bundesjustizministeriums auf. Huch ist Gründer des Unternehmens, das das Altersverifikationssystems ueber18.de betreibt. Seine Firma Huch Medien verklagte im Jahr 2007 den Internetprovider Arcor in einem Showprozess. 2008 war er an der Aufdeckung eines Sicherheitslecks bei T-Mobile beteiligt.
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