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Kartellamt erwägt Untersuchung von Amazons Marketplace-Preis

Neue Regeln der Preisgestaltung könnten Konsequenzen haben. Noch bis zum 1. Mai 2010 haben Händler, die im Marketplace ihre Waren anbieten, Zeit, die neuen Amazon-Regeln zur Preisgestaltung zu übernehmen. Das beschäftigt mittlerweile auch das Bundeskartellamt, das darüber nachdenkt, ein Verfahren gegen den US-Konzern zu eröffnen.
/ Andreas Sebayang
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Das Bundeskartellamt erwägt offenbar, sich Amazons Regeln zur Preisgestaltung gegenüber Händlern, die im Amazon-Marketplace Waren anbieten, genauer anzuschauen, berichtet die Wirtschaftswoche(öffnet im neuen Fenster). Gegenüber dem Magazin bestätigte die Behörde, dass derzeit geprüft würde, ob ein förmliches Verfahren gegen Amazon eröffnet wird. Mit welchen Auswirkungen, ist bisher unklar.

Amazon untersagt es Händlern, die im Marketplace ihre Waren anbieten, diese anderswo günstiger abzugeben. Ausnahmen gibt es nur für Ladengeschäfte. Nur hier dürfen Waren günstiger verkauft werden. Im eigenen Onlineshop darf Amazons Marketplace aber beispielsweise nicht unterboten werden.

Bei den Händlern kam die Einführung dieser Preisregeln nicht gut an. Sie werfen Amazon eine unzulässige Einschränkung des freien Handels vor. Bis zum 1. Mai 2010 müssen die Händler die neuen Regeln übernommen haben. Die Betreiber der Online-Handelsplattform Hitmeister sollen deshalb das Kartellamt informiert haben.


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