Zehn Datenschutzaufsichtsbehörden rügen Google

Offener Brief an den Google-Chef

Google hat für seinen verpatzten Google-Buzz-Start eine Rüge von Datenschutzaufsichtsbehörden aus zehn Ländern bekommen. Sie fordern, dass künftig schon bei der Konzeption neuer Dienste der Schutz der Privatsphäre berücksichtigt wird.

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Zehn Datenschutzaufsichtsbehörden rügen Google

Am 20. April 2010 bekam Google die Rüge in Form eines offenen Briefs überreicht. Er wurde von den Datenschutzaufsichtsbehörden von Kanada, Frankreich, Irland, Israel, Italien, Niederlande, Neuseeland, Spanien, Großbritannien und Deutschland unterzeichnet. Für Deutschland übernahm das der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar.

In ihrem Brief fordern die Datenschützer Google auf, die Privatsphäre seiner Nutzer besser zu schützen. Beim Start von Google Buzz sei das nicht der Fall gewesen. Mit Buzz wurde der E-Mail-Dienst Google Mail zu einem sozialen Netzwerk erweitert. Den Nutzern wurde dabei ungefragt ein Netzwerk von öffentlich sichtbaren "Freunden" zugewiesen, nur weil sie mit diesen am häufigsten über Google Mail kommunizierten.

Google reagierte zwar schnell, für die Datenschützer ist es aber dennoch nicht hinnehmbar, dass wegen einer eiligen Produkteinführung der Schutz der Privatsphäre auf der Strecke bleibt. Schaar dazu: "Durch die unbedachte und voreilige Inbetriebnahme von 'Google Buzz' hat das Unternehmen in gravierender Weise die Datenschutzrechte der Google-Mail-Nutzer verletzt und zudem deren Telekommunikationsgeheimnis missachtet."

Google soll Vorbild sein

Im offenen Brief an Google-Chef Eric Schmidt heißt es zudem: "Wir sind uns darüber bewusst, dass Google nicht die einzige Onlinefirma ist, die im Laufe ihrer Firmengeschichte Dienstleistungen ohne angemessene Berücksichtigung der Privatsphäre ihrer Nutzer eingeführt hat. Als eine führende Firma in der Onlinewelt hoffen wir, dass Sie ein Beispiel setzen, dem andere nachfolgen werden."

Aus diesem Grunde solle Google, ebenso wie alle anderen Organisationen, denen personenbezogene Daten anvertraut würden, grundlegende Datenschutzprinzipien schon bei der Konzeption neuer Onlinedienste berücksichtigen. Schaar bemängelt, "datenschutzfreundliche Standardeinstellungen" seien bei neuen Produkten wie Google Buzz oftmals nicht gewährleistet.

Die Datenschützer fordern deshalb, dass zumindest sichergestellt sein muss:

  • dass nur ein Minimum an personenbezogenen Daten, das für die Erfüllung des bestimmten Zweck des Produkts oder der Dienstleistung notwendig ist, gesammelt und verarbeitet wird;
  • dass klare und eindeutige Informationen über die Verwendung der personenbezogenen Daten den Nutzern die Erteilung ihres informierten Einverständnisses ermöglichen;
  • dass datenschützende Standardeinstellungen erstellt werden;
  • dass sichergestellt wird, dass Einstellungen zur Kontrolle des Datenschutzes an einer exponierten Stelle zu finden und leicht zu nutzen sind;
  • dass sichergestellt wird, dass alle personenbezogenen Daten angemessen geschützt werden, und
  • dass den Menschen einfache Methoden für die Löschung ihrer Konten zur Verfügung gestellt werden und dass ihren Anfragen schnell entsprochen wird.

Zudem erwarten die Datenschützer, dass "alle Organisationen nicht nur diese weitgefassten Grundsätze befolgen, sondern auch die einschlägigen Gesetze zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre. Diese Gesetze gelten online genauso wie in der realen Welt."

Schaar ergänzt: "Dies schafft Vertrauen und ist somit auch für die Wirtschaft letztendlich von Interesse."

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