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Rapidshare: Neue Klagen kommen, Bobby Chang geht

Schweizer Unternehmen sieht sich einer Klagewelle durch Buchverlage ausgesetzt. Der Schweizer Webhoster Rapidshare steht weiter unter rechtlichem Beschuss – und trennt sich mit sofortiger Wirkung von seinem langjährigen Geschäftsführer Bobby Chang. Neuer Chef ist vorübergehend Firmengründer Christian Schmid.
/ Peter Steinlechner
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Bobby Chang
Bobby Chang

Der Schweizer Webhoster Rapidshare trennt sich mit ungewöhnlich klaren Worten von seinem langjährigen Geschäftsführer Bobby Chang. In einer Mitteilung heißt es, offensichtlich mit Bezug auf eine Reihe von Klagen gegen die Firma, "dass das Vertrauen in den bisherigen Geschäftsführer, diese Entwicklung mitgestalten zu können, nicht mehr gegeben ist. Trotz der kurzfristigen Wirksamkeit sind wir uns sicher, die richtige Entscheidung getroffen zu haben – für Kunden, Partner und Nutzer und damit auch für die Zukunft des Unternehmens." Christian Schmid, Gründer von Rapidshare, übernimmt vorübergehend selbst die Unternehmensführung.

Rapidshare gilt bei vielen Buchverlagen, Spielepublishern und Filmfirmen als eine zentrale Vertriebsplattformen für illegale Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken. Derzeit steht das Schweizer Unternehmen vor allem unter Beschuss durch die Buchbranche.

Im Februar 2010 hatten die Verlage Campus und De Gruyter Verfügungen gegen Rapidshare erwirkt, nach denen zwölf Buchtitel nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Seitdem unterstützt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels als Dachorganisation der Branche alle Verlage, die in Deutschland Grundsatzverfahren gegen mutmaßliche Rechteverletzer anstreben – gemeint ist in erster Linie Rapidshare.

Rapidshare selbst vertritt die Position, dass es von Nutzern hochgeladene Inhalte aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sofort untersuchen dürfe. Erst wenn ein Inhaber eines Urheberrechts etwa eine illegale Kopie entdeckt, könne Rapidshare die Daten nach einem Hinweis löschen. Das Unternehmen hat angekündigt, in der Sache ein Grundsatzurteil vor dem Bundesgerichtshof anzustreben.


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