ACTA wird offiziell veröffentlicht
Erfolg für Kritiker
Der verhandelte Vertragstext für das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA soll am Mittwoch offiziell veröffentlicht werden. Das teilte die EU-Kommission mit.
Am Mittwoch hebt sich der Vorhang. Dann wird der aktuelle Verhandlungsstand des Vertragstextes für das geplante, internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) der Öffentlichkeit präsentiert. Das geht aus einer gemeinsamen Erklärung der Verhandlungsparteien hervor, die von der EU-Kommission veröffentlicht wurde. Der Verhandlungstext wird den Stand dokumentieren, der vergangene Woche in der Verhandlungsrunde in Neuseeland erreicht wurde.
In der Stellungnahme der EU-Kommission heißt es dazu: "Es wurde bei dieser Verhandlungsrunde Übereinstimmung darüber erzielt, dass die Verhandlungen jetzt einen Punkt erreicht haben, wo die Veröffentlichung des Entwurfstextes dazu beitragen wird, eine endgültige, gemeinsame Position zu erreichen. Aus diesem Grund und wegen des Impulses, der dem Treffen entspringt, sind die Teilnehmer einstimmig übereingekommen, dass jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um den im Ergebnis der Diskussionen konsolidierten Text der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, der den erreichten Fortschritt dokumentiert."
Die ACTA-Verhandlungsparteien betonen zugleich erneut, dass das endgültige Abkommen die jeweiligen Unterzeichner nicht daran hindern wird, "die grundlegenden Rechte und Freiheiten ihrer Bürger zu respektieren". Es gäbe auch keinen Vorschlag, demzufolge ACTA-Teilnehmer ihre Grenzschutzbehörden dazu verpflichten müssten, das Gepäck oder die persönlichen, elektronischen Geräte von Reisenden "nach Materialien zu durchsuchen, die Schutzrechte an geistigem Eigentum verletzen". Ebenfalls seien die Verhandlungspartner sich einig, dass es keinerlei verpflichtende Bestimmungen für eine "abgestufte Antwort" oder eine "Three-Strikes-Regelung" zur Bekämpfung der "Internetpiraterie" geben würde.
Was steht wirklich drin?
Mit diesen Aussagen reagieren die EU-Kommission und die ACTA-Verhandlungsteilnehmer auf anhaltende Kritik am Inhalt des geplanten Abkommens. Wurde diese ursprünglich mit der Notwendigkeit der Bekämpfung von im industriellen Maßstab gefälschten Produkten und Medikamenten begründet, hatte sich - nicht zuletzt genährt von durchgesickerten Verhandlungsdokumenten - gezeigt, dass es tatsächlich um viel mehr geht.
So legt eine Ende März 2010 an die Öffentlichkeit gelangte Kopie des verhandelten Vertragstextes nahe, dass sehr wohl beabsichtigt ist, gegen private Internetnutzer vorzugehen, die Urheberrechtsverletzungen begehen. Dabei sollen sich die Vertragsparteien verpflichten, auch schon bei vergleichsweise geringfügigen Verletzungshandlungen strafrechtlich gegen die Täter vorzugehen.
Die bevorstehende Veröffentlichung dürfen die Kritiker des Abkommens ebenso wie die Mitglieder des EU-Parlaments als Erfolg für sich verbuchen. Sie haben in der Vergangenheit immer wieder mit Nachdruck Transparenz bei den Verhandlungen eingefordert. Wenn am Mittwoch der Vertragstext offiziell veröffentlicht wird, gibt es für Parlamentarier, Bürger und Bürgerrechtsorganisation erstmals die Möglichkeit, ihre Kritik an einer autorisierten Quelle festzumachen. Da die Verhandlungsparteien die erklärte Absicht haben, die Verhandlungen bis zum Jahresende abzuschließen, bleibt bis dahin allerdings nicht mehr viel Zeit, Einfluss auf die Vertragsinhalte zu nehmen. [von Robert A. Gehring]
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... die diese damals auch dem Parlament geziegt haben?
Ebenfalls seien die Verhandlungspartner sich einig, dass es keinerlei verpflichtende...
konsolidieren: "eine bestehende Einrichtung stärken oder festigen" ach und welcher...
Erstens das und zweitens müsste da nicht regelmäßig neu abgestimmt werden? Wenn so eine...