AGB: Onlinekunden verkauften buchstäblich ihre Seele

Onlinekäufer lesen trotz unzähliger Datenschutzskandale die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, die sie mit dem Kaufvertrag akzeptieren. Das hat ein Aprilscherz des britischen Spielehändlers Gamestation gezeigt. Versteckt in den AGB(öffnet im neuen Fenster) forderte das Unternehmen von seinen Kunden, die am 1. April 2010 einkauften, die Abtretung ihrer Seele an das Unternehmen. Fast 90 Prozent der Käufer stimmen den Vertragsbedingungen zu. 7.500 Seelen wechselten so den Besitzer.
"Mit einer Bestellung am ersten Tag des vierten Monats im Jahre des Herrn 2010 über diese Website, gewähren Sie uns eine nicht übertragbare Option auf Ihre unsterbliche Seele, für jetzt und immer. Wollen wir dieses Recht ausüben, erklären Sie, uns Ihre unsterbliche Seele, mit allen damit verbundenen Rechten, innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen nach Eingang der schriftlichen Mitteilung von gamesation.co.uk oder einem seiner bevollmächtigten Diener zu übergeben" , hieß es in dem Kaufvertrag.
Weiter unten in dem Text fand sich für aufmerksame Onlineshopper sogar die Option: "Klicken Sie hier, um die Seeleübertragung rückgängig zu machen." Die 12 Prozent der Kunden, die den Seelenhandel entdeckten und ablehnten, erhielten von Gamestation als Belohnung einen Einkaufsgutschein über 5 britische Pfund(öffnet im neuen Fenster) .
Gamestation, einer der größten britischen Händler für neue und gebrauchte Videospiele, erklärte, die Rechte an den Seelen seiner Kunden nicht ausüben zu wollen. Den Käufern würden E-Mails zugesandt, die die bisherigen Eigentumsverhältnisse an den Kundenseelen wieder herstellten.



