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Urheberrechtsabgabe macht USB-Sticks ein bisschen teurer (U)

Verwertungsgesellschaften nehmen 5 Millionen Euro ein. Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten kommen. Auch wenn es sich nur um 10 Cent handelt, nehmen die Verwertungsgesellschaften so 5 Millionen Euro ein, erklärt der Bitkom.
/ Achim Sawall
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Für USB-Sticks und Speicherkarten werden künftig Urheberrechtsabgaben fällig. Darauf haben sich der IT-Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), VG Wort und VG Bild-Kunst geeinigt.

10 Cent pro Speicherstick oder -karte haben die Verhandlungspartner vereinbart. Bezahlen müssen die Anbieter, die die Abgabe über den Verkaufspreis an den Endkunden weitergeben. Bitkom-Mitgliedsfirmen zahlen eine reduzierte Abgabe von 8 Cent. Der Vertrag gilt für die Jahre 2010 und 2011. "Damit haben die Anbieter Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahre" , so der Bitkom.

Laut Angaben des Bitkom können die Verwertungsgesellschaften aus der Einigung Abgaben von insgesamt rund 5 Millionen Euro erwarten, die an Verlage, Autoren und Künstler ausgeschüttet werden. Damit wird das legale private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Texten abgegolten.

Speicherkarten, USB-Sticks und Festplatten, die für Privatkopien genutzt werden, waren bisher nicht abgabepflichtig, was sich mit dem 2. Korb des Urheberrechtsgesetzs änderte.

Der Bitkom will im Interesse der IT-Branche eine weitere Änderung des Urheberrechts durchsetzen. Pauschale Abgaben seien im Web-2.0-Zeitalter nicht mehr praktikabel, argumentiert der Verband.

Die Auseinandersetzung geht schon über mehrere Jahre: In den Medien war von einer Abgabe in Höhe von 1 Euro pro Speicherstick- oder -karte berichtet worden, was die Verwertungsgesellschaften jedoch dementiert hatten. Im Herbst 2008 nannte Bitkom-Urheberrechtsexpertin Judith Lammers die Forderung der Verwertungsgesellschaften noch "abstrus" . Ein Großteil der Speicherkarten werde in der Digitalfotografie eingesetzt. USB-Sticks würden schwerpunktmäßig im gewerblichen Bereich als Transfermedium verwandt. Von einer Nutzung für Privatkopien seien die Anwender weit entfernt.

Nachtrag vom 19. April 2010, 10:49 Uhr:

Auch der Informationskreis Aufnahmemedien (IM) hat mit den Verwertungsgesellschaften eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Zu den Mitgliedsfirmen zählen Fujifilm Recording Media, Hama, Imation Deutschland, JVC Advanced Media Europe, Kodak, Maxell Deutschland, Panasonic Europe, Philips Deutschland, Sony Deutschland, Toshiba Electronics Europe und Verbatim.


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