Kritiker: Private Handlungen von ACTA ausnehmen

USA stellen Bedingungen

Bis zum Freitag findet in Neuseeland die jüngste Verhandlungsrunde für das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA statt. Die Teilnehmer der ACTA-kritischen PublicACTA-Konferenz fordern in einer Erklärung von Wellington den Schutz von Bürger- und Verbraucherrechten.

Artikel veröffentlicht am , Meike Dülffer

Der Protest gegen die heimlich geführten Verhandlungen zu einem internationalen Anti-Piraterie-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA) ist am vergangenen Wochenende in der online veröffentlichten Erklärung von Wellington gemündet. Darin fordern Kritiker des Abkommens die Verhandlungsparteien unter anderem auf, den Wirkungsbereich des Abkommens auf "die kommerzielle Produktion illegaler Produkte im großen Maßstab" zu begrenzen.

Auf keinen Fall sollten ACTA-Formulierungen so abgefasst werden, dass "persönliche und private Handlungen" von der Definition einer kommerziellen Verletzung von Schutzrechten erfasst würden. Die Verfasser der Erklärung betonen die Bedeutung des Internets für "Kreativität und Innovation, die Teilung des Wissens, das bürgerschaftliche Engagement und die Demokratie".

Die an den ACTA-Verhandlungen beteiligten Staaten und die ebenfalls beteiligte EU-Kommission sollten beachten, dass der Erfolg des Internets auf "offenen Protokollen und Nachhaltigkeit" basiert und darauf, "dass jeder sich am Internet anschließen kann, neue Anwendungen entwickeln kann und ohne Diskriminierung neue Verwendungszwecke finden kann". Diese Eigenschaften müssten erhalten bleiben.

Die ACTA-Verhandlungen müssten unter anderen Randbedingungen fortgesetzt werden, wird in der Erklärung gefordert. Sie müssten transparent gemacht werden, eine Folgenabschätzung einschließen und für die Teilnahme aller Regierungen sowie von Nichtregierungsorganisationen und Verbraucherschutzorganisationen geöffnet werden.

USA: Offenheit erst nach Konsens

Solche Forderungen treffen bei den US-Vertretern in den ACTA-Verhandlungen nicht auf vorbehaltlose Zustimmung. Eine Sprecherin des US-Handelsbeauftragten erklärte zwar, dass die Erhöhung der Transparenz "einschließlich einer besseren Beteiligung der Öffentlichkeit" für die USA "eine Priorität" darstelle. Zugleich wurden daran jedoch Bedingungen geknüpft. Sie laufen darauf hinaus, dass eine Veröffentlichung des verhandelten Vertragstextes für die USA erst dann infrage kommt, wenn "die Teilnehmer einen Konsens über die Verhandlungspositionen" erreicht haben. [von Robert A. Gehring]

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