E-Plus ersteigert 4G-Spektrum nur, wenn der Preis stimmt
E-Plus nimmt zusammen mit T-Mobile, Vodafone und O2 an der Versteigerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz der Bundesnetzagentur teil. Den Termin für die Auktion der Mobilfunkfrequenzen der 4. Generation hat die Bundesnetzagentur für den 12. April 2010 gesetzt. Das Mindestgebot für einen Block im 2x5-MHz-Spektrum liege bei 2,5 Millionen Euro. Die Auktion könnte einige Tage bis mehrere Wochen andauern. Die niederländische E-Plus-Mutter KPN hat in einem Positionspapier(öffnet im neuen Fenster) betont, sich keinem ruinösen Bieterwettrennen auszusetzen.
Die KPN erklärt: "E-Plus ist interessiert am neuen Spektrum als einer Möglichkeit zur Kostensenkung beim Ausbau der Kapazität und Netzabdeckung in Deutschland. Um die Breitbandabdeckung im Netzwerk zu erhöhen, wäre das 800-MHz-Spektrum der kosteneffektivste Weg." Die Umsätze mit Datendiensten versprächen ein starkes Wachstum, während die Bereiche Sprache und SMS zurückgingen, weshalb die bestehenden Netze ausgebaut werden müssten.
E-Plus werde einen disziplinierten wertorientierten Ansatz in der Auktion vertreten, so dass die Frequenzen nur zu einem angemessenen Preis erworben würden. "Auch ohne 800-MHz-Spektrum wird E-Plus seine Upgrades zu Netzabdeckung und Kapazität wie geplant ausführen" , heißt es in dem Positionspapier. Der Mobilfunkbetreiber hatte im Dezember 2009 einen HSPA-Netzwerkausbau mit dem Partner ZTE aus China angekündigt. E-Plus sei zudem bei der Nutzung des Spektrums offen für weitere Partner und neue Formen wertschöpfender Partnerschaften, so KPN.
E-Plus und O2 Germany hatten sich zuvor in einer Klage gegen die Vergabepolitik der Frequenzen im Bereich von 800 MHz, die sogenannte digitale Dividende, gewandt. Die Mobilfunkbetreiber argumentierten, die von der Bundesnetzagentur verfügten Beschränkungen von Bietrechten seien rechtswidrig und benachteiligten sie gegenüber der Konkurrenz. Falls die D-Netzbetreiber T-Mobile und Vodafone ihre Bietrechte voll ausnutzten, könne zumindest einer von ihnen bei den begehrten Frequenzen unterhalb von 1 GHz leer ausgehen. Doch das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage abgewiesen.
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