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Telekom-Leerrohre kosten 0,12 Euro pro Meter und Monat

Bundesnetzagentur bleibt deutlich unter den Preisvorstellungen der Telekom. Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, was Telekom-Konkurrenten für die Nutzung von Leerrohren und Einbauplätzen in den Kabelverzweigern am Straßenrand bezahlen müssen. Damit sollen die Konkurrenten der Telekom eigene Breitbandnetze aufbauen können, ohne Straßen und Bürgersteige aufbuddeln zu müssen.
/ Jens Ihlenfeld
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Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz im Multifunktionsgehäuse, die grauen Kästen an öffentlichen Straßen und Wegen, beträgt nun 113,94 Euro, was deutlich unter den von der Telekom geforderten 173,32 Euro liegt. Dabei werden die Kosten auf alle Nutzer eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der Telekom aufgeteilt, so dass ein Wettbewerber allein maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat. Bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen muss ein Drittel der Summe bezahlt werden.

Für die Nutzung von leeren Kabelrohren hat der Regulierer einen Preis von 0,12 Euro pro Meter festgesetzt und bleibt hier ganz deutlich unter den von der Telekom beantragten 0,43 Euro.

"Die jetzt festgelegten Entgelte sorgen für Klarheit beim Breitbandausbau und ermöglichen die von allen Seiten geforderten Koinvestitionen. Die Entscheidungen sind daher ein wichtiger Meilenstein für die Umsetzung der Breitbandinitiative der Bundesregierung. Die festgelegten Entgelte ermöglichen den Wettbewerbern den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom AG zu fairen Preisen" , sagt Bundesnetzagenturchef Matthias Kurth.

Der Verband Breko, in dem viele Konkurrenten der Telekom organisiert sind, begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur. Nun müsse überprüft werden, "ob auf Basis dieser Preise nun auch wirklich ein Investitionsanreiz für die Wettbewerbsunternehmen gesetzt worden ist" . Einen kurzfristigen Impuls werde die Entscheidung aber nicht auslösen, da die Telekom bis zum Jahresende einen Teil ihrer Leistungen "nach Aufwand" den Wettbewerbern in Rechnung stellen dürfe. "Damit fehlt den alternativen Netzbetreibern bis auf Weiteres eine eindeutige Berechnungsgrundlage und damit Planungssicherheit" , sagt Breko-Chef Stephan Albers.

Neben den monatlichen Überlassungsentgelten für die Mitnutzung der Multifunktionsgehäuse und der Kabelleerrohre hat die Bundesnetzagentur weitere Entgelte für die Zugangsgewährung festgelegt, beispielsweise Angebots-, Projektierungs- und Bereitstellungsentgelte. Auch diese Entgelte wurden gegenüber dem Entgeltantrag der Telekom zum Teil deutlich gekürzt.

Alle jetzt festgelegten Entgelte sind bis zum 30. Juni 2011 befristet.


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