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USK will auch Onlinespiele freigeben

USK will kurzfristig Verfahren zur Freigabe von Onlinespielen entwickeln. Bislang prüft die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zwar Offlinespiele, ist aber nicht als zentrale Freigabestelle für Onlinespiele vorgesehen. Geschäftsführer Felix Falk erwartet, dass sich das im Verlauf der Verhandlungen noch ändert.
/ Peter Steinlechner
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"Die USK bleibt auch in Zukunft der einzige Garant für eine einheitliche Alterskennzeichnung bei Computerspielen" , kommentiert Felix Falk, Geschäftsführer der USK die am 25. März 2010 erfolgte Verabschiedung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) durch die Ministerpräsidenten. Falk, dessen Einrichtung derzeit für die Freigabe von Spielen auf Datenträgern zuständig ist, erhofft sich von den neuen Regelungen eine Vereinheitlichung des Jugendmedienschutzes.

Der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag eröffne der USK die Möglichkeit, in Zukunft auf Wunsch des Anbieters auch im Onlinebereich Alterskennzeichen zu vergeben, so Falk. Dafür werde es notwendig, sowohl unter dem Ländervertrag als auch unter dem Bundesgesetz zu arbeiten - wozu aber auf politischer Ebene noch ein Rahmen gefunden werden müsse. "Die USK wird kurzfristig ein Verfahren anbieten, das allen Anbietern die Kennzeichnung ihrer Spiele ermöglicht, egal ob auf Datenträgern, zum Download oder als Browserspiel" , sagte Falk.

In den kommenden Monaten soll der Jugendmedienschutzstaatsvertrag durch die Länderparlamente bestätigt werden. Falk geht davon aus, dass sowohl die Länder als auch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in den anstehenden Verhandlungen den Wunsch nach einem systematischen und einheitlichen Verfahren teilen.


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