Urteil: Google haftet als Störer für Youtube-Video
Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Die Betreiber des Videoportals Youtube haften als Störer, wenn ein die Persönlichkeitsrechte verletzendes Video trotz Anzeige über das eigene Flagging-System nicht sofort entfernt wird. Das hat das Landgericht Hamburg Anfang März entschieden.
Für ausländische Betreiber von Plattformen für User Generated Content (UGC) ist es in Deutschland ein Stück ungemütlicher geworden. Ein aktuelles Urteil (Az. 324 O 565/08, 5.3.2010) des Landgerichts Hamburg nimmt sie für die Verbreitung fremder Inhalte in Deutschland stärker in die Pflicht. Wollen sie nicht als Störer für die illegalen Handlungen Dritter in Haftung genommen werden, müssen sie auf die Meldung illegaler Inhalte schneller reagieren. Im konkreten Fall betrifft das Urteil das Videoportal Youtube und den Betreiber Google.
- Urteil: Google haftet als Störer für Youtube-Video
- Witwe erwirkt einstweilige Verfügung
Ein angemeldeter Youtube-Nutzer hatte Anfang 2007 ein Video mit dem Titel "Dem Feuer übergeben" auf Youtube.com hochgeladen. Auf dem Video ist zu sehen, wie ein Foto des 2006 verstorbenen, ehemaligen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, verbrannt wird. Im Hintergrund ist laut Urteil ein "Hakenkreuz in den Farben der Reichskriegsflagge" zu sehen. Zugleich sind Geräusche zu vernehmen, "die sich zum Teil wie ein Kichern anhören". Die Witwe von Paul Spiegel sah darin eine schwere Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts ihres verstorbenen Mannes.
Im Juli 2007 entdeckte eine Mitarbeiterin des Zentralrats der Juden in Deutschland das Video bei Youtube und nutzte die vom Portal bereitgestellte Flagging-Funktion, um das Video als anstößig zu melden. Ein Youtube-Mitarbeiter in den USA, der die Meldung bearbeitete, sah allerdings keinen Grund, das Video zu sperren. Er kennzeichnete den Vorgang als erledigt.
In der zweiten Jahreshälfte 2007 fanden generelle Gespräche zwischen Verantwortlichen von Google/Youtube und vom Zentralrat der Juden in Deutschland statt, die den Umgang mit fremdenfeindlichen und antisemitischen Inhalten betrafen. Über das Video "Dem Feuer übergeben" wurde dabei nicht im Einzelnen gesprochen.
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| Witwe erwirkt einstweilige Verfügung |
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Tja, der Mensch ist halt ein Gewohnheitstier.
Ich habe nichts gegen die Meinungen, auch ich bin für Redefreiheit, aber ich mag solche...
Noch besser: Wenn die deutsche STVO in Großbritanien gelten würde - das Rechtsfahrgebot...
Hoffentlich gibts sowas bald. Die könnten dann ja mal den 911 nochmals genauer...