Neuordnung des Onlinejugendschutzes beschlossen

Kritiker warnen vor Chaos bei Altersfreigaben von Spielen

Die Ministerpräsidenten der Länder haben den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) überarbeitet. Das hat Folgen vor allem für die Anbieter von Onlinespielen.

Artikel veröffentlicht am ,

Vom Onlinespiel bis zur Webseite: Für alle Angebote im Internet gilt eine neue Version des Jugendmedienschutzstaatsvertrags, den die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 25. März 2010 verabschiedet haben. Betroffen sind vor allem die Hersteller von Onlinespielen, die sich mit ihren Vorstellungen nicht durchsetzen konnten. Den Spieleanbietern wäre es am liebsten gewesen, wenn ihre Inhalte von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle geprüft würden - die bislang schon für Offlinemedien, also die ganz normalen Spiele-DVDs, zuständig ist.

Stattdessen nennt der neue Staatsvertrag keine konkrete Einrichtung, die künftig für Online-Alterskennzeichen zuständig ist. Spielepublisher haben zwei Möglichkeiten, diese Unsicherheit zu umgehen: indem sie die Programme entweder auch auf Datenträger veröffentlichen und so eine Freigabe durch die USK erhalten, oder indem sie ganz auf Freigaben verzichten.

Der Staatsvertrag sieht lediglich vor, dass in den Fällen, in denen es eine Altersfreigabe gibt, diese von Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden kann - dass also Eltern entsprechende Freigabesoftware zum Schutz ihrer Kinder einrichten können. Außerdem müssen die Internetprovider ihre Kunden auf derartige Programme hinweisen. Oberste Kontrollinstanz ist die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM).

Die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt erklärte zu der staatsvertraglich vorgesehenen Alterskennzeichnung für Telemedien in Verbindung mit dem Einsatz eines Jugendschutzprogramms: "Dabei handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme des Anbieters, die nicht zu einer Kennzeichnungspflicht führt. Es ist lediglich vorgesehen, dass der Zugangsvermittler ein Jugendschutzprogramm für den Nutzer leicht auffindbar anbieten muss. Es bleibt aber dem Nutzer überlassen, das Programm zu aktivieren."

Auch der Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier, hatte früher betont, dass nur eine freiwillige Alterskennzeichnung von Internetinhalten geplant sei, es gehe nicht um Zwangsklassifizierung. Stattdessen sollte es gute Filterprogramme für Eltern geben. "Die Stärkung nutzerautonomer Jugendschutzprogramme im Vertragsentwurf steht im Gegensatz zu Netzsperren à la Zensursula und ist der richtige und verantwortungsvolle Weg", so Stadelmaier.

Nicht nur Spielepublisher sind mit der Neuordnung nicht einverstanden, auch Einrichtungen wie der Deutsche Kinderschutzbund hätten lieber eine Prüfung von Spielen durch die USK gesehen. Bündnis 90/Die Grünen kritisieren, der "Ruf nach verpflichtenden Filterprogrammen widerspricht dem Verständnis vom selbstbestimmten Surfen im Netz. Filter und Vorkontrolle auf technischer Ebene führen unweigerlich zum Aufbau umfangreicher Sperr- und Kontrollstrukturen und gefährden die Netzneutralität." [von Peter Steinlechner und Achim Sawall]

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M_Kessel 18. Mai 2010

Doch, das wissen Sie, wenn sie sich kümmern.

M_Kessel 18. Mai 2010

Ich möchte sogar soweit gehen zu sagen: "Der Jugendschutz ist NUR Aufgabe der Eltern...

M_Kessel 18. Mai 2010

Nö, die haben anscheinend nur glasklar erkannt, das der Bereich "Internet" meist zu...

Read me 30. Mär 2010

ins read me rein schreiben :)



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