ACTA-Vertragsentwurf an die Öffentlichkeit gelangt
Strafverfolgung bei "signifikanten" Urheberrechtsverletzungen geplant
Trotz aller Geheimhaltung ist eine EU-Fassung des Vertragsentwurfs zum Anti-Piraterie-Abkommen ACTA jetzt veröffentlicht worden. Das 56-Seiten-Dokument belegt, wie hart die Verhandlungsparteien um einzelne Formulierungen ringen.
Mit Zähnen und Klauen hat sich die EU-Kommission bisher geweigert, dem EU-Parlament Einblick in den Stand der Verhandlungen zum geplanten internationalen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA zu gewähren. Auf jede neue Forderung der Parlamentarier nach Transparenz folgte unweigerlich der nächste Beschwichtigungsversuch der Kommission. Gebetsmühlenartig wiederholten die zuständigen EU-Kommissare Aussagen, dass der Vertragstext noch nicht weit genug gediehen sei und dass die Verhandlungspartner nun einmal Geheimhaltung wünschten. Genützt hat das am Ende alles nichts: Eine EU-Fassung des Vertragsentwurfs mit Stand vom 18. Januar 2010 steht seit gestern auf der Website der französischen Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net zum Download bereit.
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Wer, wie, was?
Auf insgesamt 56 Seiten kann man in dem Entwurf nachlesen, wie die USA, Japan, die EU, Kanada, Singapur, Mexiko, Marokko, Südkorea, Australien und Neuseeland um Worte und Inhalte des Vertragstextes feilschen. Jeder Absatz ist gespickt mit Formulierungsvorschlägen in eckigen Klammern, aus denen die unterschiedlichen Verhandlungspositionen der Teilnehmer hervorgehen. Dabei steht im Einzelfall viel auf dem Spiel. So würde es beispielsweise für Betroffene einen großen Unterschied machen, nach welchem Verfahren in Zivilprozessen Schadensersatzsummen für die ungenehmigte Verbreitung von gefälschten Markenprodukten berechnet werden sollen.
Auch die Fragen der Reichweite des Abkommens und der Ausgestaltung der Rechtswege sind noch keineswegs endgültig beantwortet. So wird im jetzt vorliegenden Entwurfstext der Anwendungsbereich des Abkommens unter Verweis auf die Definition von "Intellectual Property" im Trips-Abkommen (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) definiert. Damit wären neben Urheber-, Marken- und Patentrechten auch geografische Angaben, Geschmacksmuster, Halbleiter-Layouts und Geschäftsgeheimnisse von ACTA erfasst. Demgegenüber fordert Mexiko, im ACTA-Vertrag eine eigene Definition von "Intellectual Property" zu verwenden. Diese könnte dann enger oder weiter als die Trips-Definition gefasst werden.
Im Hinblick auf die Rechtswege sind die verschiedenen Verhandlungsparteien erpicht darauf, möglichst wenig von den bei ihnen etablierten Strukturen abzuweichen. Da diese sich beispielsweise zwischen den USA und der EU teils erheblich unterscheiden, würde die Festlegung auf ein bestimmtes Modell unweigerlich anderswo mit einem gewissen Umbau der Rechtssysteme verbunden sein.
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Was daran verstehst du nicht? Der Besitzer der Yacht als auch der Produzent eines...
Ich finde die ganze Sache unter aller Sau!!! Wenn ihr mir zu simmt würde ich euch bitten...
wie ironisch, dass das thema hier endet xD
Wenn ich mir überlege, was sich dieser inkompetente, selbstgerechte, undemokratische...