Strafrechtskeule für Teenager

Auf den Seiten 18 und 19 des Vertragsentwurfs findet sich eine Klausel, mit der unzweifelhaft das Strafrecht gegen Filesharer oder andere Urheberrechtsverletzer im Internet in Stellung gebracht werden soll. Artikel 2.14 Absatz 1 legt fest, dass alle Vertragsparteien Strafmaßnahmen in Fällen der absichtlichen Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten "in kommerzieller Größenordnung" vorzusehen haben. Ab wann die "kommerzielle Größenordnung" erreicht ist, wird in den Punkten (a) und (b) des Absatzes definiert: "(a) die signifikante, absichtliche Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten, die ohne direkte oder indirekte Gewinnerzielungsabsicht erfolgt; und (b) absichtliche Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten, die mit dem Absicht der Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils oder eines finanziellen Gewinns erfolgt."

"Signifikante" Urheberrechtsverletzungen sollen demnach ausreichend sein, um ein Strafverfahren in Gang zu setzen. Wo in der Praxis die Grenze gezogen werden soll, müssten wohl die Gerichte entscheiden.

Wäre womöglich der Teenager betroffen, der ein eigenes Video unerlaubterweise mit einem Michael-Jackson-Hit synchronisiert und bei Youtube hochgeladen hat? Wenn es nur genügend Downloads gibt, dann wäre diese Frage wohl mit ja zu beantworten. Dann wäre es wohl eine "signifikante, absichtliche Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten, die ohne direkte oder indirekte Gewinnerzielungsabsicht erfolgt" ist.

Das würde sich dann auch mit der Rechtsprechung mancher deutscher Gerichte decken. So hatte etwa das Landgericht Oldenburg 2008 entschieden, dass bereits mit der Nutzung einer Tauschbörse der Rahmen des Privaten "endgültig" überschritten sei. Richter der Landgerichte in Köln (28 AR 6/08), Bielefeld (), Oldenburg (5 O 2421/08), Frankfurt am Main (2-06 O 534/08) und Nürnberg (3 O 8013/08) hatten ähnlich entschieden.

Soll sich also der oben angesprochene Teenager tatsächlich in einem Strafverfahren vor Gericht verantworten müssen, nur weil ein Musikkonzern sich an dem Video stört? Soll die Staatsanwaltschaft in Zukunft regelmäßiger Besucher auf Schulhöfen und in Studentenwohnheimen werden? Sollen tatsächlich größere Teile der Jugend mit einem Federstrich kriminalisiert werden? Anscheinend verfolgt die EU-Kommission mit ACTA genau dieses Ziel.

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 iPod-Durchsuchung an der Grenze?EU-Kommission auf Abwegen? 
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prodi1985 28. Sep 2011

Was daran verstehst du nicht? Der Besitzer der Yacht als auch der Produzent eines...

ASR 19. Apr 2010

Ich finde die ganze Sache unter aller Sau!!! Wenn ihr mir zu simmt würde ich euch bitten...

anon0815 29. Mär 2010

wie ironisch, dass das thema hier endet xD

Wyv 26. Mär 2010

Wenn ich mir überlege, was sich dieser inkompetente, selbstgerechte, undemokratische...



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