iPod-Durchsuchung an der Grenze?
In der Öffentlichkeit hatten wiederholt Gerüchte für Unruhe gesorgt, dass mit ACTA Durchsuchungen von iPods, Handys und Notebooks beim Grenzübertritt zur Regel werden könnten. Vertreter der Verhandlungsparteien, darunter die EU-Kommission, hatten diese Gerüchte immer wieder als unbegründet zurückgewiesen. Der Vertragsentwurf zeigt nun deutlich, wie um die konkrete Ausgestaltung der "Maßnahmen an der Grenze" (border measures) in Kapitel 2 von ACTA gerungen wird.
Insgesamt liegen drei unterschiedliche Vorschläge für die Behandlung von Privatpersonen beim Grenzübertritt auf dem Verhandlungstisch: einer von der EU; einer von Australien, Kanada, Neuseeland, Singapur und Japan; und einer von Kanada, Neuseeland und den USA. Ins Auge sticht bei allen Vorschlägen die vergleichsweise schwache Formulierung der Ausnahmebestimmungen für Privatpersonen. Statt beispielsweise den privaten iPod bei fehlenden Verdachtsmomenten für kommerziellen Schmuggel ganz klar aus dem Anwendungsbereich von ACTA herauszuhalten, bevorzugt etwa die EU-Kommission die Formulierung: "jede Partei darf in Betracht ziehen, solche Güter oder Teile solcher Güter von der Anwendung dieses Kapitel auszuschließen".
Mit dem jetzt von der EU-Kommission gemachten Formulierungsvorschlag wäre eine Begrenzung von Bekämpfungsmaßnahmen auf "kriminelle Aktivitäten im großen Stil" wohl praktisch vom Tisch. Es bliebe am Ende den jeweiligen Zollbehörden überlassen, über eine willkürliche iPod-Durchsuchung an der Grenze zu entscheiden. Diese Vorstellung steht zumindest teilweise in Widerspruch zu früheren Äußerungen der EU-Kommission. Die Kommission hatte im November 2008 erklärt: "Es geht nicht darum, bürgerliche Freiheiten einzuschränken oder Verbraucher zu belästigen... Die EU-Zollbehörden... verfügen weder über die Zeit noch über die rechtlichen Grundlagen, um nach ein paar illegal kopierten Musikstücken auf einem iPod oder Notebook zu suchen. Es gibt auch keine Absicht, das zu ändern."
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
ACTA-Vertragsentwurf an die Öffentlichkeit gelangt | Strafrechtskeule für Teenager |
Was daran verstehst du nicht? Der Besitzer der Yacht als auch der Produzent eines...
Ich finde die ganze Sache unter aller Sau!!! Wenn ihr mir zu simmt würde ich euch bitten...
wie ironisch, dass das thema hier endet xD
Wenn ich mir überlege, was sich dieser inkompetente, selbstgerechte, undemokratische...
Last but not least: - Aufhebung des "Hackerparagraphen" - Aufhebung der Störerhaftung...