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Viacom kontra Youtube: Schlammschlacht vor Gericht

EFF: Viacom will DMCA umschreiben. Der Prozess Viacom gegen Youtube in den USA ist in die nächste Runde gegangen. Während Viacom Vorwürfe der bewussten Urheberrechtsverletzung durch Youtube mit E-Mails belegte, warf Youtube dem Medienkonzern den heimlichen Upload eigener Videos vor.
/ Jens Ihlenfeld
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Eine Milliarde US-Dollar Schadensersatz fordert der Medienkonzern Viacom vom Onlinevideoportal Youtube und seiner Mutter Google. Den Schadensersatz fordert Viacom für die rechtswidrige Verbreitung von Videos, deren Verwertungsrechte im Besitz von Viacom sind. Der Prozess zieht sich bereits seit drei Jahren hin. Gestern hatten die beiden Kontrahenten ihren ersten großen Auftritt vor Gericht. Wie nicht anders zu erwarten, forderten beide das Gericht auf, zu ihren Gunsten zu entscheiden und den Prozess ohne weitere Verhandlung zu beenden.

Viacom wirft Youtube-Gründern und -Angestellten vor, jahrelang wissentlich und in großem Umfang das Urhebeberrecht verletzt zu haben. Die Youtube-Führungsriege, darunter die Gründer des Portals, hätten gewusst, dass bis zu 80 Prozent der Videos ohne die notwendige Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber durch die Nutzer des Portals hochgeladenen wurden. Zum Beweis für diese Behauptung legten die Viacom-Anwälte dem Gericht eine Vielzahl von E-Mails vor, die von Youtube-Managern verfasst worden sind. Pikanterweise stammen diese E-Mails aus dem Privatarchiv von Youtube-Mitgründer Jawed Karim, wie Ars Technica berichtet(öffnet im neuen Fenster) . Der neue Youtube-Besitzer Google hatte hingegen erklärt, die entsprechende Korrespondenz sei nicht mehr auffindbar und sieht sich nun bloßgestellt.

Youtube und Google ihrerseits werfen Viacom falsches Spiel vor. Ursprünglich hätte Viacom Youtube in vollem Bewusstsein um dessen rechtlich zweifelhaftes Verhalten kaufen wollen, um so zum Weltmarktführer im Online-Video-Bereich zu werden. Später, nachdem Google Youtube übernommen hatte, soll Viacom das Videoportal mit Guerilla-Taktiken als Marketinginstrument benutzt haben, erklärt Google(öffnet im neuen Fenster) .

So soll Viacom Werbeagenturen damit beauftragt haben, Viacom-Videos erst so zu bearbeiten, dass sie wie illegale Kopien aussehen und sie dann unter Tarn-Accounts bei Youtube hochzuladen. Später hätten dann Viacom-Anwälte von Youtube verlangt, die Videos wegen Urheberrechtsverletzungen wieder zu entfernen. Von Youtube darauf hingewiesen, dass Viacom die Videos selbst hätte hochladen lassen, wäre der Medienkonzern dann wieder zurückgerudert.

EFF warnt vor Auswirkungen auf alle Onlineanbieter

Es sei für Youtube-Angestellte deshalb praktisch nicht möglich gewesen, zwischen legalen und illegalen Viacom-Videos im Portal zu unterscheiden. Auch technische Filtermaßnahmen hätten da versagen müssen. Aus diesem Grunde beruft sich Youtube auf den Schutz des Digital Millennium Copyright Act (DMCA), der Diensteanbieter unter bestimmten Umständen von der Haftung für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer freistellt.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) sieht in dem von Viacom gegen Youtube und Google angestrengten Verfahren den Versuch, die gesetzliche Haftungsprivilegierung des DMCA für Diensteanbieter durch Gerichtsurteile zu kippen. Die EFF weist auf ihrer Website darauf hin(öffnet im neuen Fenster) , dass Viacom Youtube nur für Urheberrechtsverstöße in Haftung nehmen will, die vor Mai 2008 begangen worden waren. In ihrem Plädoyer erklärten die Viacom-Anwälte gestern ausdrücklich: "Wir bitten das Gericht nicht darum, eine mögliche Haftung nach dem Mai 2008 zu berücksichtigen und [...] haben auch nicht die Absicht, eine solche in einem möglichen Verfahren einzufordern."

Im Mai 2008 hatte Youtube automatische Filtersysteme eingeführt, die mit dem Content-ID-Verfahren arbeiten. Basierend auf digitalen Fingerabdrücken von Videodateien können die Filter den erneuten Upload verhindern, nachdem ein Video wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung aus dem Portal entfernt worden war.

Die EFF mutmaßt nun, dass es Viacom eigentlich darum geht, ein Gerichtsurteil gegen Youtube zu erwirken, das den Einsatz solcher Filter vorschreibt und damit zugleich die Haftungsprivilegierung des DMCA aushebelt. Im DMCA ist nämlich von einer Filterpflicht nicht die Rede.

Dazu die EFF: "Wonach Viacom hier verlangt ist also nicht mehr und nicht weniger als eine radikale Umschreibung des DMCA. Würde das [vom Gericht] akzeptiert werden, wären alle möglichen Online-Diensteanbieter dem Risiko gesetzlicher Schadensersatzansprüche in unkalkulierbare Höhe wegen Urheberrechtsverletzungen ausgesetzt. [...] Wenn Viacom Recht bekommt, gibt es keine klaren Regeln mehr, außer der, 'immer erst beim Rechteinhaber um Erlaubnis zu betteln'. Und das ist eine Regel, die Innovation und Wettbewerb im Internet an die Kette legen würde." [von Robert A. Gehring]


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