Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Datenschützer: Elena soll auf den Prüfstand

Datenschutzkonferenz: Verbot der Totalerfassung. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern fordern, den elektronischen Einkommensnachweis Elena auf den Prüfstand zu stellen. Das Verbot der Totalerfassung gehöre zur verfassungsrechtlichen Identität Deutschlands, so ihre Position.
/ Achim Sawall
18 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 2. März 2010 die Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form für verfassungswidrig erklärt . Nach Ansicht der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder müsse diese Entscheidung auch über die Kommunikationsdaten hinaus Beachtung finden: bei der zentralen Elena-Datenbank, den Flugpassagierdaten und der Konzeption von Mautsystemen.

"Das Verbot der Totalerfassung gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland. Der Gesetzgeber ist bei der Erwägung neuer Speicherungspflichten oder Berechtigungen im Hinblick auf die Gesamtheit der verschiedenen Datensammlungen zu größerer Zurückhaltung aufgerufen" , heißt es in der Schlusserklärung der Konferenz. Die Datenschützer lehnten darin die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ab. Die Bundesregierung solle sich für eine Aufhebung der Europäischen Richtlinie 2006/24/EG einsetzen.

Jan Korte, der Datenschutzbeauftragte der Linksfraktion im Bundestag, erklärte dazu, verdachts- und anlasslose Vorratsdatenspeicherungen müssen prinzipiell unterbleiben. Elena sei sofort auszusetzen und alle Vorratsdatenspeicherungen einzustellen. "Nur durch die Eindämmung staatlicher und privater Datensammelwut bietet sich die Chance auf einen wirksamen Persönlichkeits- und Datenschutz" , so Korte.

Seit 1. Januar 2010 sollen die Arbeitgeber für jeden Arbeiter und Angestellten einmal monatlich einen Datensatz an eine zentrale Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg übermitteln. Darin enthalten sind Angaben zu Gehalt, Sozialabgaben, Kündigungsgründe wie Abmahnungen und Angaben zu den Fehlzeiten auch im Falle von Streiks.


Relevante Themen