E-Plus, O2 scheitern mit Klage gegen 4G-Frequenzauktion

Verwaltungsgericht Köln urteilt im Sinne der Bundesnetzagentur

Erneut hat das Verwaltungsgericht Köln Klagen gegen die 4G-Frequenzversteigerung am 12. April 2010 abgewiesen. Das Gericht erklärte, die Bundesnetzagentur verfüge bei ihren Entscheidungen zur Frequenzordnung nur über eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielräume.

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Verwaltungsgericht Köln
Verwaltungsgericht Köln

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit sechs Urteilen Klagen verschiedener Unternehmen gegen die für April 2010 geplante Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen abgewiesen. Geklagt hatten die beiden E-Netz-Betreiber E-Plus und O2 und das Stuttgarter Unternehmen Airdata. T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 nehmen an der Versteigerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz der Bundesnetzagentur ab dem 12. April 2010 teil. Airdata wurde von der Bundesnetzagentur abgewiesen.

E-Plus und O2 Germany richteten sich in der Klage gegen die Vergabe der Frequenzen im Bereich von 800 MHz, die sogenannte digitale Dividende. Die Mobilfunkbetreiber argumentieren, die von der Bundesnetzagentur verfügten Beschränkungen von Bietrechten seien rechtswidrig und benachteiligten sie gegenüber der Konkurrenz. Sie fürchten, falls die D-Netzbetreiber T-Mobile und Vodafone ihre Bietrechte voll ausnutzen, könne zumindest einer von ihnen bei den begehrten Frequenzen unterhalb von 1 GHz leer ausgehen.

Das Gericht vertrat offenbar die Auffassung, dass es ausreichend sei, dass die Kläger bei den Frequenzen im 800-MHz-Bereich über mehr Bietrechte als die D-Netzbetreiber verfügen. Eine schriftliche Urteilsbegründung wurde noch nicht veröffentlicht. In den mündlichen Verhandlungen erklärte das Gericht, dass die Bundesnetzagentur bei ihren Entscheidungen im Rahmen der Frequenzordnung über gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielräume verfüge.

Die Entscheidung des Gerichts ist mit Ausnahme zweier Verfahren der Airdata erstinstanzlich, eine Revision ist also zugelassen. "Die E-Plus-Gruppe wird die Urteilsbegründung intensiv analysieren und dann über mögliche weitere rechtliche Schritte entscheiden", hieß es von dem Unternehmen.

Airdata betreibt derzeit noch auf Frequenzen im 2,6-GHz-Bereich, die im Zuge der Frequenzversteigerung neu vergeben werden sollen, seinen Dienst PortableDSL. Das Unternehmen macht einen Anspruch auf Verlängerung geltend und klagt gegen die Form einer Versteigerung und gegen zahlreiche Versteigerungsbedingungen. Doch auch hier wiesen die Richter die Ansprüche ab.

Sollten die Anträge weiterer Kläger ebenfalls abgewiesen werden, wird die Frequenzvergabe voraussichtlich wie geplant am 12. April 2010 beginnen.

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