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Aldi und Lidl wegen MPEG2-Patentverletzung verklagt

Geräte der Hausmarken Tevion und Silvercrest sollen Patente verletzen. Einige Inhaber von MPEG2-Lizenzen haben die deutschen Discounter Aldi-Nord und -Süd sowie Lidl verklagt. Die Unternehmen sollen Patente verletzen, die für die Nutzung der MPEG2-Kompression notwendig sind.
/ Jens Ihlenfeld
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Hinter der Klage steht die MPEG LA, die diverse Patentpools rund um Medientechnik verwaltet, darunter auch ein Paket an MPEG2-Patenten. Geklagt haben allerdings einige der von der MPEG LA vertretenen Patentinhaber. Sie reichten vor dem Landgericht Düsseldorf Klage gegen die Aldi Nord GmbH & Co. oHG ("Aldi-Nord") und die Aldi Süd GmbH & Co. oHG ("Aldi-Süd") sowie gegen die Lidl Stiftung & Co. KG und die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG ("Lidl") ein.

Den Discountern wird vorgeworfen, Produkte ohne die entsprechenden Patentlizenzen zu verkaufen. Dabei geht es um digitale Fernseher und DVB-T-Empfänger, Desktop-PCs, Laptops, DVD-Player sowie Blu-ray-Disc-Player, die Aldi unter der Marke Tevion verkauft. Bei Lidl geht es um ähnliche Produkte unter der Hausmarke Silvercrest. Die Händler seien dafür verantwortlich zu prüfen, dass ihre Lieferanten die von ihnen verkaufte Technik korrekt lizenzieren.

Die Kläger fordern Schadensersatz und eine Verfügung, die Aldi und Lidl die Nutzung von MPEG2-Patenten in den von ihnen verkauften Produkten untersagt.


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