Justizministerin: Kein Vorratsdatengesetz 2.0 vor Herbst

Leutheusser-Schnarrenberger: Kein übereiltes neues Gesetz

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will vor der Sommerpause des Bundestages kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zulassen. Diese endet am 12. September 2010. Die Liberale hofft offenbar, dass die Massenüberwachung bis dahin von der EU verworfen wird.

Artikel veröffentlicht am ,
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist vor Herbst 2010 kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu machen. "Es ist vollkommen utopisch, bis zur Sommerpause eine Neuregelung zu erwarten. So funktioniert seriöse Gesetzgebung nicht. Karlsruhe hat die tiefrote Karte gezeigt und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung rückwirkend für nichtig erklärt. Es bedarf also nicht nur einer Kleinstkorrektur, bei der hier und da ein Halbsatz zu ändern wäre", sagte die Ministerin der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Union drängt auf ein schnelles, neues Gesetz. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, sie werde sich "keinen Zeitplan diktieren lassen".

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen Umsetzung in Deutschland gegen das Fernmeldegeheimnis und ist deshalb verfassungswidrig. Deutschland sei bei der Umsetzung des europäischen Rechts damit über die EU-Vorgaben hinausgegangen. Das Gesetz habe die Datensicherheit nicht ausreichend berücksichtigt und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt, urteilte das Gericht. Auch die Verwendungszwecke der Daten seien nicht hinreichend begrenzt worden.

Anders als die EU hatte der deutsche Gesetzgeber nicht nur bei der Verfolgung schwerer Verbrechen, sondern bei fast jeder Straftat die Verwendung der gespeicherten Daten zugelassen. Die Daten für Polizei und Geheimdienste verfügbar zu machen, sei von der EU ebenfalls nicht angelegt worden. Die EU-Richtlinie verpflichtet Deutschland jedoch formal zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Leutheusser-Schnarrenberger vom Bürgerrechtsflügel der FDP hatte selbst zu den Klägern gegen das Gesetz gehört.

Die Ministerin habe schon mehrfach mit den zuständigen EU-Kommissarinnen Viviane Reding und Cecilia Malmström telefoniert. Eine Bestandsaufnahme auf EU-Ebene soll bis zum Herbst 2010 vorliegen, habe sie erfahren. Daher sei es sinnlos, jetzt übereilt irgendetwas in ein Gesetz zu schreiben, das später auch europarechtlich keinen Bestand habe. Die Bundesregierung sei gut beraten, den Prozess parallel laufen zu lassen.

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IhrName9999 19. Mär 2010

Ich hab mal den essentiellen Anteil herausgepickt, damit du ihn (ganz langsam!) Lesen...

Grimreaper 17. Mär 2010

naja man sollte die watschen des BVerfG mal etwas genauer analysieren, da war die...

tux. 17. Mär 2010

Ich sag ja: Kwalitätsschornalisten.

Demokratie jetzt 17. Mär 2010

Es gibt eben mehrere Schattierungen von Kot.



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