US-Patentamt will Amazons Ein-Klick-Patent bestätigen
Am Ende steht ein Sieg für Amazon. Das US-Patentamt wird einem Patent auf Amazons 1997 angemeldeter Erfindung des Ein-Klick-Shoppings nicht länger im Wege stehen. Das geht aus einem aktuellen Schreiben des Patentamts (Notice of Intent to Issue Ex Parte Reexamination Certificate) vom 2. März 2010 hervor. Damit steht die Auseinandersetzung um die Patentierbarkeit des " Amazon-Mausklicks(öffnet im neuen Fenster) " vor ihrem vorläufigen Ende.
Auslöser für die Überprüfung des 1999 erteilten Patents war der neuseeländische Kurzfilmemacher und Softwarepatent-Kritiker Peter Calveley . Er hatte 2006 das US-Patentamt zu einer nachträglichen Patentprüfung veranlasst. Calveley hatte dazu dem Patentamt eine ganze Reihe Nachweise dafür vorgelegt, dass Ansprüche in Amazons Patentantrag bereits bekannte Technologien (prior art) beschrieben. Bereits bekannte Technologien lassen sich grundsätzlich nicht patentieren.
In Folge der Überprüfung hatte das Patentamt Amazons Patent 2007 größtenteils für ungültig erklärt . Nur fünf von ursprünglich 26 Patentansprüchen beschrieben in den Augen der Patentprüfer tatsächlich etwas Neues. Daraufhin hatte Amazon den Patentantrag überarbeitet und alle strittigen Ansprüche weitgehend herausgenommen. Die verbliebenen Ansprüche untersuchte das Patentamt dann erneut auf Patentwürdigkeit und entschied jetzt zu Amazons Gunsten. Im Kern behält Amazon seinen Monopolanspruch auf alle Ein-Klick-Einkaufsabwicklungen im Internet, bei denen ein symbolischer Einkaufskorb verwendet wird. [von Robert A. Gehring]



