Verbraucherschützer mahnen Kinderportale ab

Vzbv kritisiert mangelnde Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung

Viele Webseiten, die sich an Kinder richten, enthalten unzulässige Werbung. Zu diesem Schluss kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nach einer Überprüfung entsprechender Spieleportale und mahnt die Betreiber ab.

Artikel veröffentlicht am ,

"Werbung kommt auf Kinderseiten oft als Wolf im Schafspelz daher", kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen anlässlich des Fraud Prevention Month des internationalen Verbrauchernetzwerkes ICPEN.

Der vzbv hat einige Kinderportale stichprobenartig überprüft, um Probleme zu identifizieren, mit denen Kinder in der digitalen Welt konfrontiert sind. Zudem sollte geklärt werden, ob die heutige Rechtslage ausreichenden Schutz gewährleistet.

Letztendlich haben die Verbraucherschützer elf Anbieter von Kinderportalen wegen unlauterer Praktiken abgemahnt. In sechs Fällen gaben die Betreiber eine Unterlassungserklärung ab, in zwei Fällen wird Klage eingereicht und in drei Fällen wird noch außergerichtlich verhandelt.

Ein großer Kritikpunkt ist eine mangelnde Trennung zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt: "Es hat sich gezeigt, dass viele Unternehmen nicht ausreichend zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt trennen", erklärt Carola Elbrecht, die beim vzbv für das Thema Verbraucherrechte in der digitalen Welt verantwortlich ist.

Dabei sei die Vermischung von redaktionellen Inhalten und Werbung gerade bei Kinderportalen fatal, denn Kinder könnten zwischen Inhalten und eingebundener Werbung noch nicht gut unterscheiden. Vor allem Popup-Fenster bergen die Gefahr, dass die jungen Nutzer durch einen unbeabsichtigten Klick auf die Werbung gelangen. Auch verlinken Kinderseiten häufig auf nicht altersgerechte oder auf entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte anderer Seiten, etwa Filme mit Gewaltszenen, kritisieren die Verbraucherschützer. Auch Werbung, die einem Spiel vorgeschaltet ist, sei problematisch.

Die Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass kindergerechte Angebote grundsätzlich auf Werbung verzichten sollten. Sollte dies nicht möglich sein, so müssen für entsprechende Seiten besonders strenge Regeln gelten. "Es reicht nicht aus, per Text auf eine Anzeige hinzuweisen, da viele Kinder noch nicht lesen können. Deshalb braucht es eine klare gestalterische Trennung von Werbung und Inhalten", so Elbrecht. Auch sollten Betreiber über ihre Internetangebote für Eltern und Kinder verständlich informieren und altersgerechte Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung stellen.

Welche Anforderungen Internetseiten für Kinder erfüllen sollten, hat der vzbv in einem Forderungspapier zusammengefasst.

Darüber hinaus fordert der vzbv auch eine aktivere Rolle der für die Überprüfung von Internetseiten zuständigen Gremien: Institutionen wie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und der Deutsche Werberat sollten nicht nur auf Beschwerden reagieren, sondern auch präventiv eingreifen.

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iPack 14. Mär 2010

Erm erzähl das mal den Landesbildungsbehörden und nicht den Golem Benutzern ;)

iWorld 14. Mär 2010

Also ich hab mir das mal angeschaut als es Neu war, das wars dann auch aber eine Freundin...

Wikifan 13. Mär 2010

kein weiterführender Text

nochjemand 12. Mär 2010

Gibt es hier redaktionellen Inhalt? ;)



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