Ermittlungen gegen Katja Günther eingestellt

Staatsanwaltschaft München erwartete keine Verurteilung

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt nicht weiter gegen die Anwältin Katja Günther, die das Inkassogeschäft für einige umstrittene Onlinefirmen betreibt. Über 1.000 Menschen hatten Strafanzeige gegen die Anwältin erstattet.

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Bayerisches Staatswappen
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Die Staatsanwaltschaft München I hat das Ermittlungsverfahren gegen Katja Günther eingestellt. Ermittelt wurde unter anderem wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Betrug, doch die Staatsanwälte sehen keine hinreichenden Verdachtsmomente für eine Anklage. Gegen einige der von Günther vertretenen Onlinefirmen ermitteln verschiedene Staatsanwaltschaften weiterhin.

Über 1.000 Menschen hatten Strafanzeige gegen die Anwältin wegen Gebührenüberhebung, Betrugs, Nötigung oder Erpressung erstattet. Bei der Rechtsanwaltskammer München sind 3.500 Beschwerden gegen Günther eingegangen, führt die Staatsanwaltschaft München I als Begründung für ihre Ermittlungen an.

"Auch wenn die durch die Beschuldigte geltend gemachten Internet-Dienstleistungsgebühren aus zivilrechtlicher Sicht zweifelhaft erscheinen mögen, ergibt sich kein hinreichendes Verdachtsmoment für eine Beihilfe zum Betrug durch die Beschuldigte", so die Staatsanwälte. Günther sei auch nicht für die Gestaltung der Websites ihrer Mandanten verantwortlich, deren Betreibern vorgeworfen wird, die Kostenpflichtigkeit ihrer Angebote nicht offen ausgewiesen zu haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten ergeben, dass Günther ausschließlich mit dem Inkasso, nicht aber mit den Webseiten befasst war.

Bei einer der Firmen habe die Staatsanwaltschaft Frankfurt zudem die Ermittlungen wegen Betruges eingestellt. Ein Landgericht war der Ansicht, es liege keine betrügerische Seitengestaltung vor. Damit scheidet auch die Beihilfe zum Betrug aus, so die Begründung.

Bei den Angeboten der Münchner Anbieter, den Firmen Polyphem Media und Onlinequiz GmbH, sei zudem bei "zumutbarer Aufmerksamkeit ein hinreichend wahrnehmbarer Kostenhinweis" zu finden. Damit entfalle der Vorwurf auf Täuschung über die Kostenpflichtigkeit, so die Staatsanwaltschaft.

Der Anwältin habe auch nicht nachgewiesen werden können, dass sie Forderungen geltend macht, deren Unbegründetheit von vornherein feststeht, erklärt die Staatsanwaltschaft. Das Einfordern von Forderungen "bei unsicherer Rechtslage" sei kein Betrug.

Aktuell tritt Günther nicht mehr mit Inkassoforderungen für Unternehmen auf. Sie ist nun Geschäftsführerin der Firma RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH, die Mahntätigkeit für Onlinefirmen anbietet, heißt es in dem Verfügungstext.

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root1976 27. Apr 2010

Wie dem auch sei (s. Berichte). Selbst wenn die örtliche Staatsanwaltschaft sich dazu...

KF-DS36 24. Mär 2010

Seltsam wie hier Leute die Frau Anwältin verteidigen wollen, da sie "nur ihren Beruf...

Anonymer Nutzer 16. Mär 2010

Da kann man ruhig abwiegeln :) Wahrscheinlich wird eher gegen die Kläger ermittelt...

topas 12. Mär 2010

Definiere ungerechtfertigt. Die hM ist noch in Bildung, es trudeln erst seit sehr...



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