Interpretation des Urteils

Legt man das Urteil streng aus, müssten die Landesdatenschützer nun zu Obersten Landesbehörden werden. Sie würden somit den Ministerien, dem Parlament oder dem Rechnungshof gleichgestellt. Dagegen regt sich Widerstand. In Bayern würde man am liebsten alles lassen wie bisher, habe die Landesregierung doch in der Praxis noch nie Einfluss genommen und die Datenschutzbehörde auch bisher schon eine sichtbare Sonderstellung, sagte Regierungspräsident Thomas Bauer. Auch Weichert, der das Urteil begrüßt, nimmt sein Innenministerium in Schutz. Versuche von Firmen, Einfluss zu nehmen, habe es immer wieder gegeben, sagte er. Google und die Schufa beispielsweise hätten so etwas versucht, seien aber nicht weit damit gekommen. Trotzdem hält er es für eine gute Idee, die Datenschützer unabhängiger zu machen, gebe es damit doch gar nicht mehr die Möglichkeit, dass das Innenministerium reinreden könne.

Wie weit diese Sonderstellung nun gehen muss, weiß noch niemand. Müssen sich die Datenschützer noch an beamtenrechtliche Vorschriften halten, da sie ja trotz allem immer noch Beamte sind? Bekommen sie autonome Haushalte und die Freiheit, ihre Stellen nach eigenem Gutdünken zu planen und zu besetzen? Dürfen die Ministerien beispielsweise noch Urlaubspläne erstellen?

"Wenn wir überall frei agieren müssten, beispielsweise beim Personalmanagement, wäre das eine zusätzliche Aufgabe, für die wir gar nicht die Kapazität haben", sagte Johannes Caspar, der Hamburgische Datenschutzbeauftragte. Daher könne man die neue Stärke gar nicht nutzen. Freiheit bekomme man nur, "wenn man die Freiräume auch besetzen kann".

Wie es nun weiter geht? Die Umsetzung ist ein politischer Prozess, sagen die Landesdatenschützer unisono, den man gern beratend begleite. Dass sie zu eigenständigen Ministerien werden, darf aber bezweifelt werden. Ein Ausweg wäre, sie zu eigenständigen juristischen Personen zu machen. Eine solche Konstruktion gibt es in Form der Körperschaften öffentlichen Rechts.

Für Schleswig-Holstein und Berlin würde sich damit nicht viel ändern. Dort sind die Datenschützer derzeit schon "nur dem Gesetz unterworfen", aber keinem Dienstherrn. Für Bayern dagegen könnte es viel verändern. Und es könnte dazu führen, dass die bisherige Trennung zwischen Kontrolle des Staates und Kontrolle der Wirtschaft, die in einigen Behörden noch streng vollzogen ist, verschwindet.

Thilo Weichert glaubt, das Urteil könne den "positiven Nebeneffekt" haben, "dass wir nun gezwungen sind, eine einheitliche nationale Struktur der Datenschutzbehörden aufzubauen". [von Kai Biermann, Zeit Online]

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 EuGH befreit Datenschutzbeauftragte
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