EU will mit ACTA deutlich über Trips hinausgehen

Aus diesem Grunde hatte der für die Verhandlungsführung zuständige US-Handelsbeauftrage Ron Kirk bereits früher erklärt, dass ACTA keine Änderungen des US-Rechts erforderlich machen würde. Diese Position hat er in einem Schreiben vom 28. Januar an zwei US-Senatoren noch einmal bekräftigt. Zugleich verwies Kirk mehrfach auf bilaterale Freihandelsabkommen der USA mit Partnerländern, die als Muster für die Formulierung der US-Positionen bei den ACTA-Verhandlungen dienten.

Schadensersatz ohne nachgewiesenen Schaden

Bei der Berechnung von Schadensersatzzahlungen für Rechtsverletzungen will die EU in Zukunft auch "entgangene Profite" ("lost profits") berücksichtigen lassen. Das genügt der EU-Kommission aber noch nicht. Im Falle von Verletzungen von Rechten an geistigem Eigentum will die EU nach dem Vorbild der USA künftig auch gesetzliche Schadensersatzhöhen (USA: statutory damages) festschreiben. Zuständige Rechtspflegeorgane (im Papier heißt es "judicial authorities") sollen Schadensersatzzahlungen anordnen dürfen, die sich weder am tatsächlich entstandenen Schaden noch an dem unrechtmäßig erzielten Profit orientieren müssen (S. 6). Das soll auch dann möglich sein, wenn die Rechtsverletzung unbewusst erfolgte (S. 7).

Unter welchen Umständen solche Schadensersatzzahlungen angeordnet werden könnten, oder welche Schadensersatzhöhen der EU-Kommission vorschweben, geht aus dem Papier nicht hervor.

Knackpunkt technische Schutzmaßnahmen

Japan sieht Probleme speziell in der Frage des Verbots der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen. Diese ist in den WIPO-Verträgen (WIPO-Urheberrechtsvertrag - WPPT und WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger - WCT) nicht enthalten und wurde bei deren Umsetzung (anders als in den USA und der EU) nicht ins japanische Recht übernommen. Japan müsste daher seine Gesetze in erheblichem Umfang überarbeiten und fragt ausdrücklich nach Zahlen aus den USA und der EU, wie effektiv das Umgehungsverbot dort ist (S. 35).

EU für umfassenden Ansatz

Die EU will - im Gegensatz zu den USA - neue Durchsetzungsmaßnahmen (enforcement procedures) nicht nur online, sondern auch offline ("in der digitalen Umgebung") festschreiben (S. 18). Wörtlich heißt es dazu: "Es sollte sowohl der Offline- als auch der Online-Bereich abgedeckt werden, die zusammen die 'digitale Welt' darstellen."

Welche Folgen ein solcher Ansatz für die Ausgestaltung des Urheber-, Patent- und Markenrechts in der EU haben würde, ist noch nicht im Einzelnen absehbar. Es dürfte aber als sicher gelten, dass sich dann ein wie auch immer ausgestaltetes ACTA-Abkommen kaum ohne spürbare Änderungen am EU-Rechtsrahmen umsetzen lassen dürfte.

Dass aber weder das EU-Parlament noch die nationalen Parlamente in den einzelnen Mitgliedsstaaten - anders als Lobbyisten aus der Medien- und Pharmaindustrie - bisher vollumfänglich Einblick in die ACTA-Verhandlungen bekommen, stellt die demokratische Legitimation des Verhandlungsprozesses grundsätzlich infrage. Gut möglich, dass sich das EU-Parlament damit am Ende nicht abfinden wird und deshalb das Abkommen kippt. Mit der Ablehnung des Swift-Abkommens hat das Parlament erst vor kurzem ein Exempel statuiert. [von Robert A. Gehring]

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 EU will mit ACTA deutlich über Trips hinausgehen
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Captain 09. Mär 2010

Doch, aber sie würde wohl etwas anders aussehen... Mumpitz, die am Markt agierenden...

Dr Obvious 09. Mär 2010

Revolution geht in D schon deshalb nicht, weil "Gewalt voll nich in Ordnung is so, weisste."

Neuromancer 09. Mär 2010

Die Megacorps übernehmen die Macht! William Gibson war ein Prophet! Wo kann ich mir meine...

hochimint 09. Mär 2010

schoene ueberschrift :o)



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