Schutz vor Horrorrechnungen beim Datenroaming tritt in Kraft

Seit März 2010 müssen europäische Mobilfunkanbieter ihren Kunden die Möglichkeit einer Rechnungsobergrenze anbieten, die sie beim länderübergreifenden Datenroaming vor Rechnungsschocks bewahrt.
Die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes sagte: "Der Schutz vor Horrorrechnungen für Datenroamingdienste ist ein sinnvoller Schritt, um bei den Kunden Vertrauen in die Nutzung der Mobilfunknetze zum Internetsurfen auf Reisen in Europa zu schaffen" . Kroes ist EU-Kommissarin für die digitale Agenda.
Nach den im Sommer 2009 vom EU-Ministerrat verabschiedeten Roamingvorschriften soll im Ausland nach einer Warnung die Verbindung ins Internet unterbrochen werden, wenn die Rechnung eine bestimmte Höhe erreicht hat. Einrichten müssen die Mobilfunkanbieter eine monatliche Obergrenze von 50 Euro. Auch höhere Deckelungen sind auf Wunsch des Kunden möglich. Die Kunden erhalten eine Warnmeldung, wenn ihre Kosten 80 Prozent des gewählten Betrags erreicht haben. Bis zum 1. Juli 2010 müssen sie sich für die Nutzung dieses Mechanismus entscheiden. Wer bis zum 1. Juli 2010 keine Obergrenze für seine Datennutzung eingerichtet hat, wird ab diesem Datum pauschal bei 50 Euro offline geschaltet.
9.000 Euro in einem Monat
Rechnungen über mehrere hundert Euro sind oft die Folge, wenn über mehrere Tage im europäischen Ausland der mobile Internetzugang am Notebook genutzt wird. Ein britischer Student sah sich während eines Auslandsstudiums mit einer Rechnung über fast 9.000 Euro für Datenroaming in einem einzigen Monat konfrontiert, so die EU-Kommission. 2009 erhielt ein deutscher Kunde, der in Frankreich auf Reisen war und von dort eine TV-Sendung heruntergeladen hatte, eine Rechnung über 46.000 Euro. Die tatsächlichen Kosten lagen für die Netzbetreiber schon Mitte 2008 bei unter 1 Euro pro MByte und sind inzwischen weiter gefallen.
Die Roamingvorschriften der EU sollen auch gewährleisten, dass der Preis, den die Betreiber untereinander je heruntergeladenes MByte bezahlen, auf 1 Euro pro MByte beschränkt bleibt und in dem kommenden zwei Jahren sinkt. Die EU hofft, dass diese Einsparungen an die Verbraucher weitergegeben werden.
Die Telekom-Regulierungsbehörden in den jeweiligen EU-Ländern sind dafür verantwortlich, darüber zu wachen, dass die Mobilfunkanbieter die Deckelungen beim Datenroaming einhalten. An die Regulierer können sich Verbraucher auch bei Problemen mit den Obergrenzen wenden. Die EU-Kommission will ihrerseits die Entwicklungen bei den Roamingdiensten weiter überwachen.