Lizenz-Anwalt: Open-Source-Rechtssystem muss besser werden

Mit mehr Transparenz, klaren Grenzen und einer detaillierten Dokumentation will Fontana dem Open-Source-Rechtssystem zu mehr Legitimation verhelfen. In seiner Rede(öffnet im neuen Fenster) auf der diesjährigen Scale (South California Linux Expo)(öffnet im neuen Fenster) stellte er die herkömmliche Sichtweise auf freie Softwarelizenzen, sie seien lediglich exotische Varianten mit seltsamen Einschränkungen proprietären Lizenzen gegenüber. Im Grunde genommen bewirken beide Lizenzarten dasselbe: Mit ihrer Einwilligung vermindern die Lizenznehmer ihr eigenes Risiko bei der Verwendung von Software, vor allem das Risiko eines Rechtsstreits.
Allerdings handelt die FLOSS-Community nach ganz eigenen Regeln. Fontana moniert, dass örtliche Rechtslagen fast komplett ignoriert werden. Die Entwickler gehen meist davon aus, dass die GPL weltweit gleichermaßen interpretiert wird, was falsch ist. Die geltende Rechtslage in verschiedenen Ländern kann auch eine unterschiedliche Auslegung der GPL bedeuten. Firmen nutzen die örtliche Rechtslage für proprietäre Lizenzen komplett aus, während die Open-Source-Gemeinde diese weitgehend ignoriert.
Als Beispiel nannte er das Wort "distribution" , das auf die Verteilung von Software in den Definitionen der GPL abziele. In der GPL v3 wurde das Wort "distribution" durch das Wort "convey" ersetzt. Der neue Wortlaut soll durch die allgemeinere Formulierung die international verschiedenen Auslegungen des Wortes "distribution" abfangen.
In einem ähnlichen Beispiel spricht Fontana von der Sublizenzierung, etwa wenn zu GPL-Quellcode noch unter der BSD-Lizenz stehender Code hinzugefügt wird. Auch hier beachte die Open-Source-Gemeinde nicht die lokale Rechtslage. In einigen Staaten erfordert dies eine explizite Erwähnung der Unterlizenzierung in der entsprechenden Lizenz, sonst sei diese ungültig.
Eigenwilliges Rechtssystem
Dass die Open-Source-Gemeinde sich stets auf ihre eigenen Gewohnheiten beschränke, ohne dass sie rational vereinheitlicht werden, sei eine Gefahr für die Legitimation der FLOSS, so Fontana. So sei die Lizenzierung ohne formelle Beschreibung beispielsweise für Neulinge schwer nachvollziehbar. Außerdem gebe es keine Institutionen, die im Falle von Streitigkeiten eingreifen könne. Zusätzlich würden einige der aufgestellten Regeln nicht unbedingt auf einem Konsens innerhalb der Open-Source-Gemeinschaft beruhen. FLOSS-Recht sollte vor allem sinnstiftend und nachvollziehbar sein, mahnte Fontana.
Fontana sieht hauptsächlich die Verkäufer und Distributoren sowie große Softwareprojekte in der Pflicht, die Umrisse der gegenwärtigen Lizenzbestimmungen klarer zu definieren. Die Gruppe müsse zu einem breiten Konsens kommen, wie die Grenzen zwischen freier und proprietärer Software zu ziehen sind. Einzelne Fälle wie der Gebrauch von nichtfreier Software in freiem Quellcode oder das Veröffentlichen von Teilen des Quellcodes unter proprietären Lizenzen sollten genauer untersucht und dargelegt werden.
Insbesondere müssten sich Projekte darüber Gedanken machen, wie Fälle schwammiger Lizenzierungen, etwa das gemeinsame Verteilen von GPL- und Nicht-GPL-Code durch ein einziges Projekt oder die Annahme von Quellcode ohne beigelegte Lizenzen beziehungsweise Urheberrechtsangaben, besser abgefangen werden könnten. Vor allem sollten Projekte ihre Interpretationen der verwendeten Lizenzen und entsprechenden Begriffsbestimmungen deutlich beschreiben. Als Vorbild nennt Fontana das Debian-Projekt mit seinen klar definierten Regeln zur Verwendung von Software. Dadurch können die vielfältigen Rechtsbräuche der Open-Source-Community gesammelt und dokumentiert werden und der Open-Source-Bewegung langfristig zu einer stabilen und nachvollziehbaren Rechtslage verhelfen.



