Aus für Internetcafés in Großbritannien?
Regierung will Haftung oder Protokollierungspflicht auch für kleine ISPs
Der Entwurf zum britischen Gesetz Digital Economy Bill sieht vor, alle Lücken für Online-Urheberrechtsverletzer zu schließen. Neue Haftungsbestimmungen oder Protokollierungspflichten könnten das Aus für die Betreiber von öffentlichen WLAN-Zugängen bedeuten.
Großbritannien schickt sich an, seinem zweifelhaften Ruf als Überwachungsweltmeister - nirgendwo gibt es mehr Überwachungskameras - auch im Internet gerecht zu werden. Den nächsten Schritt auf dem Weg dahin könnte die Digital Economy Bill darstellen. Das Gesetz, mit dem unter anderem Urheberrechtsverletzungen im Internet bekämpft werden sollen, hat es in sich. Der jüngste Entwurf zum Gesetz könnte zum Aussterben öffentlicher WLAN-Internetzugänge führen. Das lässt ein Schreiben des britischen Ministeriums für Wirtschaft, Innovation und Qualifikation (BIS) befürchten, das jetzt veröffentlicht wurde.
Wahl zwischen Inhaber und ISP
Internetcafés, Universitäten, Bibliotheken und andere Anbieter öffentlicher WLAN-Zugänge sollen mit dem Gesetz an die kurze Leine genommen werden. Sie bekommen die Wahl, sich entweder wie eine Privatperson zum Anschlussinhaber (subscriber) zu erklären, oder zum regulären Internet Service Provider (ISP). Beide Varianten sind für die WLAN-Anbieter mit Risiken und möglicherweise erheblichen Kosten verbunden.
Entscheidet sich beispielsweise eine Bibliothek oder ein Internetcafé dazu, den WLAN-Zugang künftig als Anschlussinhaber anzubieten, können sie wie eine Privatperson für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden, die ihre WLAN-Nutzer im Internet begehen. Im schlimmsten Fall droht ihnen so bei wiederholten Urheberrechtsvergehen von Nutzern - die berüchtigten three strikes - eine Sperrung ihres Internetzugangs.
Wollen die Bibliothek oder das Internetcafé dieses Risiko vermeiden, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als sich als ISP einzustufen. Dann droht ihnen aber eine Protokollierungspflicht für alle Internetverbindungen und eine Auskunftspflicht, wenn Rechteinhaber ihnen wiederholte Urheberrechtsverletzungen von ihrem Internetzugang aus vorwerfen.
Der mit der Protokollierung und der Auskunftspflicht verbundene administrative Aufwand dürfte das Leistungsvermögen zumindest kleiner Einrichtungen häufig übersteigen. Ausnahmen sind für sie nicht vorgesehen, da das BIS die Befürchtung hegt, dass sonst "Scheinorganisationen" zum Zweck der gezielten Urheberrechtsverletzung gegründet werden könnten.
Anbieter öffentlicher WLAN-Zugänge werden es sich unter solchen Bedingungen drei Mal überlegen, ob sie ihr kundenfreundliches Angebot nicht besser einstellen sollten. [von Robert A. Gehring]
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Spar dir doch das Thema, für zwei Buchstaben isst es Energieverschwendung.
Das ist ja genauso idiotisch wie der Fall in den USa mit dem heißen kaffee von McD. Naja...
@ England: Falls ihr irgendwo ein offenes WLAN findet oder Lan-Kabel/ne buchse seht, geht...
Deine "Thesen" (und "spontanen" Ideenspenden) stehen im Wagnis der kritisierten um nichts...
Verwaltungen und Parteien? Mach die Augen auf du Träumer.