Verfassungsgericht kassiert Vorratsdatenspeicherung

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier lehnt Abhörmaßnahme nicht grundlegend ab

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die deutsche Regelung gehe weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, so das Gericht.

Artikel veröffentlicht am ,
Verfassungsgericht kassiert Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt. Verhandelt wurde von acht Richtern über drei Verfahren aus der Massenbeschwerde von über 34.000 Menschen.

Laut dem heutigen Urteil verstoßen die Paragrafen 113a und b des Telekommunikationsgesetzes gegen das Grundgesetz und sind damit nichtig. Die gespeicherten Daten sind zu löschen. Den Beschwerdeführern müssen vom Staat die Auslagen erstattet werden. Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre derzeitige Umsetzung, so das Gericht. Es fehlten normenklare Regelungen zur Datenverwendung und Datensicherheit.

Die in Deutschland praktizierte Vorratsdatenspeicherung gehe über die europarechtlichen Vorgaben weit hinaus, so der Richter. Einen Konflikt mit der EU-Richtlinie sieht das Bundesverfassungsgericht nicht, denn die entsprechende Richtlinie könne durchaus grundgesetzkonform umgesetzt werden. Der Gesetzgeber muss nun ein neues Abhörgesetz erarbeiten.

"Es ist ein sehr, sehr gutes Urteil. Ein großer Erfolg. Es hat sich gelohnt sich dagegen zu wehren", sagte Grünen-Vorsitzende Claudia Roth. Auch der Datenschützer Padeluun begrüßte das Urteil in einer ersten Reaktion.

Umstrittene Vorratsdatenspeicherung

Die Anhörung in der mündlichen Verhandlung hatte am 15. Dezember 2009 stattgefunden. Bei dem Termin hatte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier die Vorratsdatenspeicherung mit dem Großen Lauschangriff und der Onlinedurchsuchung inhaltlich in Verbindung gebracht. Beide Gesetze hatte das Verfassungsgericht seinerzeit als nicht grundgesetzkonform bewertet und Nachbesserungen durchgesetzt.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland seit 1. Januar 2008 in Kraft. Union und SPD haben mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen und der Aufenthaltsort von 82 Millionen Menschen werden über sechs Monate gespeichert. Seit 2009 müssen Unternehmen die Daten sammeln und vorhalten. Der Erste Senat hatte im März 2008 mit mehreren einstweiligen Anordnungen festgelegt, dass die Daten nur noch zur Ermittlung und Aufklärung besonders schwerer Straftaten von Polizei und Geheimdiensten verwendet werden dürfen. Nach breiten Protesten hatte die FDP in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Im Koalitionsvertrag wurde die Vorratsdatenspeicherung zwar ausgesetzt, kann aber zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit weiter genutzt werden.

Das Urteil wurde von Protesten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und anderen Bürgerrechtlern begleitet. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hatte die Vorratsdatenspeicherung bis zuletzt verteidigt. Er sagte der Bild-Zeitung: "Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff."

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Dieterstrom 01. Mai 2010

Nein so nicht. Er ist Minister für uns alle. Solche Anregung ist nicht aus einem...

Kampf Katze 03. Mär 2010

Mehr kann und will ich dazu kaum noch sagen. Ich hätte nicht gedacht, dass man jemals...

Leser 03. Mär 2010

Das ganze um Datenschutz geht mir langsam auf die Nerven, meiner Meinung nach sollte alle...

PullMull 02. Mär 2010

wenn griechenland aussteigt (bzw. rausfliegt) würde das der EU weh tun und wäre eine...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Geheimdienstchefs im Bundestag
Mehr Spionage aus dem Homeoffice

Die deutschen Nachrichtendienste sprechen auf Instagram oder Linkedin gezielt neue Mitarbeiter an. Doch deren Wünsche sind nicht so einfach umzusetzen.

Geheimdienstchefs im Bundestag: Mehr Spionage aus dem Homeoffice
Artikel
  1. Aufbauspiel: Entwickler warnen vor Performance von Cities Skylines 2
    Aufbauspiel
    Entwickler warnen vor Performance von Cities Skylines 2

    Wenige Tage vor der Veröffentlichung von Cities Skylines 2 warnt das Entwicklerstudio Colossal Order vor möglichen Leistungsproblemen.

  2. DIN 18220: Jedes Bauamt muss neue Trenching-Norm einmal einkaufen
    DIN 18220
    Jedes Bauamt muss neue Trenching-Norm einmal einkaufen

    Ein PDF für 136 Euro ist für Bauämter eine Hürde beim Einsatz von Trenching und anderen alternativen Verlegemethoden. Der ANGA fordert kostenfreie Nutzung für den Glasfaserausbau.

  3. M5stack Cardputer: Mini-Computer im Kreditkartenformat passt auf Legosteine
    M5stack Cardputer
    Mini-Computer im Kreditkartenformat passt auf Legosteine

    Durch die Noppen auf der Rückseite kann der Cardputer als Controller für Lego-Modelle oder andere DIY-Projekte genutzt werden.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    Daily Deals • Apple Week • NZXT Lüfter, Mainboard & Co. bis -58% • Samsung microSDXC 512GB 29,99€ • Heimkino-Aktion bei MediaMarkt • Razer Iskur Gaming-Stuhl -43% • Medion Week: Bis 38% Rabatt auf Gaming-Laptops & PCs • Speedlink Competition Pro Extra + 20 Retro-Spiele 17,99€ [Werbung]
    •  /