CSU-Innenminister: Bei Gefahr müssen ISPs Daten herausgeben
Herrmann beruft sich auf Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster
Nach dem Selbstmord eines jungen Mannes will der bayerische Innenminister Herrmann Internetprovider verpflichten, Kundendaten ohne Richterbeschluss sofort herauszugeben. In solchen Fällen müsse der Datenschutz zurückstehen.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) fordert nach einem Selbstmordfall, dass Internet Service Provider bei Gefahr im Verzug sofort die Daten der Kunden herausgeben. "Ich fordere die Telekom auf, in ihren internen Abläufen sicherzustellen, dass Telekommunikationsdaten wie die IP-Adresse eines Internetnutzers oder dessen Telefonnummer sofort herausgegeben werden, wenn Gefahr im Verzug ist", sagte Herrmann. "Wenn ein Menschenleben gefährdet ist, muss der Datenschutz zurückstehen." Dies sei im Gesetz klar geregelt.
Die Herausgabe von Personendaten sei auch ohne richterliche Anordnung möglich, wenn dadurch ein Menschenleben gerettet werden könne, sagte Hermann. Alle Telekommunikationsanbieter sollten sicherstellen, dass hier keine unnötige Verzögerung eintreten könne.
Hintergrund ist der Selbstmord eines 18-jährigen Mannes im nordrhein-westfälischen Greven am 4. Februar 2010. Dieser hatte die Tat zuvor in einem Internetforum angekündigt.
Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel hatte die dortige Polizei Strafanzeige gegen zwei Telekom-Beschäftigte in Hannover wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt, weil diese sich geweigert hätten, die Kundendaten ohne Richterbeschluss herauszugeben. Als die Polizei schließlich über einen anderen Provider die Adresse des Mannes ermittelt hatte, waren fast drei Stunden vergangen, so der Bericht. Die Rettungskräfte, die die Wohnung des 18-Jährigen öffneten, fanden ihn tot auf.
Die Polizei argumentiert mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, nach dem Internetanbieter bei Gefahr im Verzug verpflichtet seien, den Behörden die Kundendaten sofort herauszugeben.
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