Mobile Preisobergrenze für 0180-Servicenummern
Neuregelung gilt ab 1. März 2010
Ab sofort dürfen Verbindungen vom Mobiltelefon zu 0180-Servicenummern nur noch mit höchstens 42 Cent pro Minute ausgepreist werden. Verbraucherschützer finden das immer noch zu teuer und befürchten, dass die Betreiber die Neuregelung umgehen.

Ab dem heutigen 1. März 2010 dürfen 0180-Servicenummern aus dem Mobilfunknetz nur noch maximal 42 Cent pro Minute kosten. Die Bundesnetzagentur gab die neue gesetzliche Regelung bekannt. Betreiber verlangen bislang oft das Doppelte. Anbieter sind zudem verpflichtet, nicht nur den Preis für Anrufe zu 0180er Nummern aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. "Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise reicht nicht mehr aus", so die Behörde.
Der Gesetzgeber hatte im vergangenen Jahr eine Übergangsfrist bis Ende Februar 2010 eingeräumt, um die Preise für Verbindungen zu den Servicenummern zu ändern. Ferner heißen die Angebote nicht mehr Geteilte-Kosten-Dienste, sondern Servicedienste.
"Trotzdem ist das immer noch dreimal so teuer wie der teuerste Anruf einer 0180er Servicenummer vom Festnetz aus", sagte Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucherschützer erwarten, dass die Mehrheit der Anbieter die Preisobergrenze voll ausschöpfen und eher nicht darunter bleiben wird.
Zudem gebe es weiterhin keine Preisansagepflicht für die Betreiber. Die Verbraucherschützer erwarten, dass nicht alle Anbieter die neue Preisobergrenze einhalten werden. Sollte auf künftigen Mobilfunkrechnungen für Verbindungen zu 0180er Servicenummern mehr als 42 Cent pro Minute berechnet werden, könne der Kunde dem schriftlich widersprechen und den Rechnungsbetrag um die strittige Summe kürzen.
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Falls irgendein "Anbieter" bzw. "Betreiber" einer 180er Nummer keine korrekte...
kt