Bundesregierung bestätigt Löschgesetz gegen Kinderpornos

Ein Vertreter der Bundesregierung hat bestätigt, dass an einem Löschgesetz gegen Kinderpornografie gearbeitet wird. Das sei bisher nicht geschehen, weil der Status des Sperrgesetzes unsicher gewesen sei. "Es war nicht klar, ob der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet" , sagte Max Josef Stadler (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium. Daher hätte die Bundesregierung bislang nicht aktiv werden können. Nachdem Horst Köhler unterschrieben hat, werde an einer Gesetzesinitiative zur Löschung von Kinderpornografie in Internet gearbeitet, so Stadler.
Am 22. Februar 2010 hatte der Petitionsausschuss des Bundestages in öffentlicher Anhörung die Petition gegen das Gesetz zur Sperrung von Internetseiten, dem sogenannten Zugangserschwerungsgesetz, behandelt. 134.000 Menschen hatten die Petition unterzeichnet.
Die Initiatorin der Petition, Franziska Heine, forderte bei der Anhörung standhaft die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes: "Wir brauchen eine überparteiliche Koalition der rechtsstaatlichen Vernunft, die gemeinsam ein Aufhebungsgesetz für das Netzsperrengesetz in den Bundestag einbringt" . Auch ein neues Löschgesetz sei nicht notwendig: "Dafür ist die bestehende Gesetzeslage ausreichend" , sagte Heine. Bei Phishingseiten werde dies bereits praktiziert, wenn sie in heute durchschnittlich vier Stunden aus dem Internet genommen würden. "Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, werden wir den Weg der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht beschreiten" , kündigte Heine an.
Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz am 23. Februar 2010 inkrafttreten. Die Bundesregierung hatte aber bereits klargestellt, die Sperranordnung aus dem Gesetz nicht anzuwenden. Ein Experte des Innenministeriums erklärte im Ausschuss, dass dem Bundeskriminalamt mitgeteilt worden sei, keine Sperrlisten an die Internetprovider auszugeben. "Wir werden einstweilen nicht sperren, das wurde dem Bundeskriminalamt unmissverständlich dargelegt" , sagte er.