ACTA-Verhandlungen: Provider sollen für Kunden haften

Vertraulicher Vertragstext spricht von Kappung des Internetzugangs

Erneut ist ein wichtiger Teil des geheim verhandelten, internationalen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA an die Öffentlichkeit gelangt. Der laut Computerworld authentische Text dokumentiert, dass Internetprovider in Zukunft aktiv Urheberrechtsverletzungen durch Kunden vorbeugen sollen.

Artikel veröffentlicht am , Meike Dülffer

Wieder einmal wurde die Geheimhaltung des Inhalts des von einigen Staaten geplanten Anti-Piraterie-Abkommens ACTA ein wenig gebrochen. Und wieder einmal scheint sich zu bestätigen, dass die treibenden Kräfte hinter den Verhandlungen das Internet nach ihren Vorstellungen umbauen wollen. Im Mittelpunkt der Pläne stehen die Diensteanbieter, denen mehr Verantwortung für das Verhalten ihrer Kunden aufgebürdet werden soll. Das geht aus einem Textentwurf für einen Abschnitt zum ACTA-Vertrag hervor, den die Computerworld als authentisch bezeichnet. Der Autor des Artikels beruft sich dabei auf eine Quelle, die mit den Verhandlungen vertraut sein soll.

Netzsperren

Die Provider sollen demnach als virtueller Hilfspolizei im Internet für Ordnung sorgen. Dazu gehört unter anderem, dass sie dafür verantwortlich sind, dass ihre Dienste nicht von Urheberrechtsverletzern und ähnlichen Gesetzesbrechern missbraucht werden. Getreu dem Motto des Strafrechts, wonach Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, werden Provider in Zukunft nachweisen müssen, dass sie bei Urheberrechtsverletzungen aktiv gegen ihre Kunden vorgehen. Als Beispiel für entsprechende Vorkehrungen wird in einer Fußnote des Entwurfstextes die "Kappung des Internetzugangs bei wiederholten Rechtsverstößen" genannt.

Legally sufficient

Provider sollen darüber hinaus Inhalte löschen oder den Zugang zu Inhalten unterbinden, wenn sie "auf rechtlich ausreichende Weise über mutmaßliche Rechtsverletzungen" in Kenntnis gesetzt wurden und der betroffene Nutzer nicht "auf rechtlich ausreichende Weise dargelegt hat, dass es sich um einen Irrtum oder eine Fehlidentifizierung handelt". Was "rechtlich ausreichend" (im Original: "legally sufficient") wäre, wird nicht näher ausgeführt. Eine Rechtsweggarantie wird jedenfalls nicht ausdrücklich gefordert.

Ausdrücklich ermuntert werden Provider dazu, "ihre Dienste zu überwachen oder pro-aktiv nach Belegen dafür suchen, dass rechtsverletzende Aktivitäten stattfinden". Mit anderen Worten: Provider, die ihre Kunden ausspionieren, könnten in Zukunft womöglich auf eine Vorzugsbehandlung hoffen, wenn es zum Rechtsstreit kommt.

Recht ungenau bleibt der Text im Hinblick darauf, welche "Internet Service Provider oder Provider" gegebenenfalls nicht unter das neue Regulierungsregime fallen würden. Zwar gibt es eine Reihe von expliziten Ausnahmekriterien. Deren Anwendung soll aber laut Entwurfstext grundsätzlich auf Provider beschränkt werden, die sich dazu verpflichten, Verfahren zur Bekämpfung "der nicht autorisierten Speicherung oder Übertragung von Materialien, die durch das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte geschützt sind", vorzusehen. Womöglich könnten nur reine Bandbreitenanbieter unbehelligt bleiben.

Die Bürgerrechtsorganisationen Public Knowledge und Electronic Frontier Foundation (EFF) haben in einem Schreiben an das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) davor gewarnt, ACTA zu benutzen, um anderen Staaten die US-amerikanischen Vorstellungen vom Urheberrecht aufzuzwingen. [von Robert A. Gehring]

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Trockenobst 23. Feb 2010

Interessant wird es erst, wenn Spiderman und Co. nicht mehr auf DVD verfügbar werden...

Trockenobst 23. Feb 2010

Ich kann der Tochter/Sohn etc. ebenso einen zweiten Anschluß legen, wenn mir das SO...

silkster 23. Feb 2010

Westerwelle ist ein Dämagoge und jegliches logisches Denkvermögen scheint ihm zudem auch...

spanther 23. Feb 2010

lol xD



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