Oberlandesgericht München kippt Urheberrechtsabgabe

Einstweilige Verfügung verbietet ZPÜ Tarifveröffentlichung im Bundesanzeiger

Mit einer einstweiligen Verfügung hat des Oberlandesgericht München der Zentrale für private Überspielrechte (ZPÜ) untersagt, einen Tarif für die Abgabe auf Personal Computer aufzustellen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Das Gericht folgt damit einer Eingabe des Zentralverbandes der Computerindustrie Zitco.

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Oberlandesgericht München kippt Urheberrechtsabgabe

Das Oberlandesgericht München fordert, zunächst eine empirische Untersuchung im Sinne des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes durchzuführen. Darin soll ermittelt werden, wie hoch die tatsächliche Nutzung von Computern zur Herstellung von Kopien ist. Das Gericht wertet die Anfang des Jahres geschlossene Vereinbarung zwischen dem Bundesverband Computerhersteller (BCH) und der ZPÜ als "keine den Interessen der gesamten Branche Rechnung tragende Regelung".

Einige Vertreter des Verbandes Zitco hatten sich Mitte Februar 2010 getroffen, um unabhängig von der Vereinbarung zwischen ZPÜ und BCH über die Urheberrechtsabgabe auf PCs zu verhandeln. Während der Verhandlungen hatte die ZPÜ mitgeteilt, eine selbst erarbeitete Tarifregelung bereits in wenigen Tagen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und damit rechtsgültig zu machen. Daraufhin reichte die Zitco die Klage ein. Das OLG München gab der Klage statt und verbot der ZPÜ unter Androhung eines Bußgeldes von 250.000 Euro, einen Tarif im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Eine Festsetzung eines Tarifs sei erst dann zulässig, wenn eine Einigung mit allen Verhandlungspartnern mit der ZPÜ vorliege, so das Gericht. Sollten die Verhandlungen scheitern, müsse ein Schiedsstellenverfahren eingeleitet werden.

Ein solches Verfahren läuft bereits zwischen der ZPÜ und dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Im Rahmen dieses Schiedsstellenverfahrens soll eine empirische Untersuchung durchgeführt werden, die das OLG München fordert.

Im Zitco-Verband sind unter anderem die Firmen Bluechip Computer, Brunen IT Distribution, Extra Computer, Gericom Deutschland, Hyrican Informationssysteme, Rombus International, Tarox und Wortmann vereint. Der Geschäftsführer der Brunen IT Distribution, Frank Brunen, hatte sich bereits wenige Tage nach der Einigung zwischen BHC und ZPÜ gegenüber Golem.de kritisch zu der Vereinbarung geäußert.

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der Dirk 22. Feb 2010

Toll, nun bin ich verwirrt :)

musarati 22. Feb 2010

hahaha - hama wieder alle gelacht...

ich_du 22. Feb 2010

Und Daten kann man, wie wir alle wissen, nicht klauen also begehe ich auch keine...

Wolf-Dieter Live 22. Feb 2010

Wer kopiert denn heute noch auf Rohlinge? Alles auf die externe Festplatte, die Ausgabe...



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