Karlsruhe kündigt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung an
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung am 2. März 2010 um 10 Uhr verkünden. Die Anhörung in der mündlichen Verhandlung fand bereits am 15. Dezember 2009 statt. Bei dem Termin hatte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier die Vorratsdatenspeicherung mit dem Großen Lauschangriff und der Onlinedurchsuchung inhaltlich in Verbindung gebracht. Beide Gesetze hatte das Verfassungsgericht seinerzeit als nicht grundgesetzkonform bewertet und Nachbesserungen durchgesetzt.
Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Union und SPD haben mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie umgesetzt. Damit werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen von 82 Millionen Menschen über sechs Monate gespeichert. Seit 2009 müssen Unternehmen mit Bußgeldern rechnen, wenn sie die Daten nicht sammeln und vorhalten. Der Erste Senat hatte aber schon im März 2008 mit mehreren einstweiligen Anordnungen festgelegt, dass die Daten nur noch zur Ermittlung und Aufklärung besonders schwerer Straftaten verwendet werden dürfen.
Die FDP hatte in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Auf Druck der Liberalen wurde die Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag dann ausgesetzt, kann aber zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit weiter genutzt werden. Gegen die Vorratsdatenspeicherung haben mehr als 34.000 Menschen Verfassungsbeschwerde eingelegt.
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