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Bundespräsident segnet Internetsperren ab

Zugangserschwerungsgesetz ermögliche effektiven Kampf gegen Kinderpornografie. Erst mit erheblicher Verzögerung hat Bundespräsident Horst Köhler das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" unterschrieben.
/ Jens Ihlenfeld
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Es gebe keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz, teilt das Bundespräsidialamt mit. Es verweist dabei auf eine Stellungnahme der Bundesregierung vom 4. Februar 2010, nach der der Bundespräsident davon ausgehe, dass "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornografie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft werde.

Die zitierte Stellungnahme wurde bislang nicht veröffentlicht. Anfang Februar 2010 hatte der Spiegel aber über den fünfseitigen Brief berichtet und daraus zitiert. Demnach geht die Bundesregierung auf "Distanz zum umstrittenen Internet-Sperrgesetz" und plane stattdessen ein "Löschgesetz" . Bis es so weit sei, wolle sich die Bundesregierung "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen" , zitiert der Spiegel aus der Stellungnahme des Bundeskanzleramts , die mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) abgestimmt sei.


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