Google verteidigt überarbeitetes Buchabkommen
Einspruch gegen den Einspruch: Nachdem das US-Justizministerium in der vergangenen Woche erneut schwere Bedenken gegen das Google Book Settlement geltend gemacht hatte, hat Google seinerseits das überarbeitete Abkommen zur Nutzung digitalisierter Bücher in einem über 70-seitigen Schreiben an das zuständige Gericht verteidigt, berichtet das Wall Street Journal(öffnet im neuen Fenster) .
Fast alle Vorschläge umgesetzt
Google sagte, das überarbeitete Abkommen sei fair, vernünftig und angemessen. Das Gericht sollte es deshalb annehmen. Bis auf einen Punkt seien alle Vorschläge, die das Ministerium bei seinem ersten Einspruch im September 2009 gemacht hat, in die Neufassung aufgenommen worden.
Zudem wies Google den Vorwurf, "das Instrument der Sammelklage dazu zu nutzen, zukunftsorientierte Geschäftsarrangements zu treffen, die weit über das hinausgehen, was in diesem Fall vor Gericht verhandelt wird" , zurück. Es sei sehr wohl angemessen, den Streit über die von Google gescannten Bücher auf diese Weise beizulegen. Dies sei in der Vergangenheit auch schon mehrfach vorgekommen.
Kritik von Open Book Alliance
Die Open Book Alliance , ein Zusammenschluss von Gegnern des Google Book Settlement, befürchtet, dass auch das überarbeitete Buchabkommen Google "exklusiven Zugang zu den Büchern gewährt, die es unrechtmäßig gescannt hat, zum Nachteil von Verbrauchern, Autoren und Wettbewerbern."
Google habe lediglich "kosmetische Änderungen" an dem Buchabkommen vorgenommen und die Argumente, mit denen diese jetzt verteidigt würden, seien "die gleichen Argumente, die das Justizministerium bereits zurückgewiesen hat - und das schon zwei Mal."
Das Google Book Settlement ist eine außergerichtliche Vereinbarung, die Google 2008 mit Autoren und Verlagen über die Nutzung der von Google digitalisierten Bücher getroffen hat. Nach heftiger Kritik aus aller Welt legten die Partner Ende 2009 eine überarbeitete Fassung vor, die aber die Kritiker auch nicht zufriedengestellt hat.
Da das Abkommen eine außergerichtliche Einigung darstellt, muss es durch ein Gericht bestätigt werden. Der zuständige Richter hat für den 19. Februar 2010 eine Anhörung dazu angesetzt.



