EU-Kommission bekennt Farbe zu ACTA

Geheim verhandeltes Abkommen hat Filesharer offensichtlich doch im Visier

Seit Jahren verhandelt eine Reihe von Staaten mit der EU im Geheimen über ein neues Abkommen zur Bekämpfung von kommerziellen Produktfälschungen. Bedenken, dass davon auch Endnutzer betroffen sein könnten, erhalten durch eine Erklärung der EU-Kommission neue Nahrung.

Artikel veröffentlicht am , Meike Dülffer

Die EU-Kommission will nicht ausschließen, dass vom geplanten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) auch private Internetnutzer betroffen sein werden. In einem kurzen Schreiben als Antwort auf eine Anfrage aus dem EU-Parlament, das vom 4. Februar 2010 datiert ist, erklärte jetzt Benita Ferrero-Waldner, in der EU-Kommission für Handel zuständig: "ACTA sollte keine Maßnahmen gegen Endnutzer enthalten, die Einschränkungen von deren Internetzugang vorsehen und nicht angemessen, verhältnismäßig und notwendig innerhalb einer demokratischen Gesellschaft sind. Vorausgehen muss dem zudem ein faires und unparteiliches Verfahren."

Bemerkenswert ist, dass Ferrero-Waldner nicht vom Rechtsweg spricht, sondern nur von einem "Verfahren". Wie auch immer diese Anforderungen in die Praxis umgesetzt werden würden, es ist klar, dass die EU-Kommission damit ein ganzes Stück von ihren früheren Aussagen zum Inhalt von ACTA abrückt.

Bisher beharrte die Kommission auf Nachfrage immer auf dem Standpunkt, dass es bei ACTA ausschließlich um kriminelle kommerzielle Aktivitäten und nicht um Handlungen im privaten Bereich gehe. So veröffentlichte die Kommission Ende November 2008 ein als 'Fact Sheet' bezeichnetes Dokument mit Aussagen zu ACTA. Darin betonte die Kommission: "Bei ACTA geht es darum, kriminelle Aktivitäten im großen Stil zu bekämpfen" und: "Es geht nicht darum, bürgerliche Freiheiten einzuschränken oder Verbraucher zu belästigen."

Im Schreiben von Ferrero-Waldner wird die Aussage deutlich anders formuliert: "Die Kommission ist der Ansicht, dass es bei ACTA darum geht, gegen umfangreiche illegale Aktivitäten vorzugehen, die oft von kriminellen Vereinigungen begangen werden, und die einen zerstörerischen Einfluss auf das Wachstum und die Beschäftigung in Europa haben... Es geht nicht darum, bürgerliche Freiheiten einzuschränken oder Verbraucher zu belästigen."

Dem flüchtigen Leser mag leicht entgehen, dass nun nicht mehr ausschließlich von "kriminellen" Aktivitäten die Rede ist, sondern vorrangig von "illegalen" Aktivitäten. Damit wird aber die Grenze der strafrechtlichen zur Sphäre des Zivilrechts klar überschritten. Und das lässt eigentlich keinen anderen Schluss zu als den, dass es bei ACTA ganz sicher auch darum geht, privaten Nutzern den Internetzugang einschränken zu können, auch wenn sie sich nicht strafbar gemacht haben. Genau das hatten Kritiker der Geheimverhandlungen befürchtet. [von Robert A. Gehring]

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BuboBubo 04. Mär 2010

Ich glaube nicht, dass sie inkompetent ist. Sie steht nur auf der falschen Seite.

Jurastudent 10. Feb 2010

Der wiederum hätte gesagt: "Wenn'st scho a Schworzer bist, no derfst eh olles - auch den...

nur_so 10. Feb 2010

sind meist diejenigen, die die ausgebautesten internen Netze haben - also z.B. Polizei...

spanther 09. Feb 2010

Bei uns ist auch immer genau am Freitag Fisch Tag *g*



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