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Google Book Settlement: Das Kernproblem ist nicht gelöst

US-Justizministerium erhebt erneut Einspruch gegen Googles Buchabkommen. Schlechte Nachrichten für Google: Das US-Justizministerium hält das Google Book Settlement immer noch für bedenklich. Zwar sei die überarbeitete Fassung des Abkommens zur Nutzung digitalisierter Bücher ein Fortschritt gegenüber der ersten Version, sie sei aber immer noch urheber- und wettbewerbsrechtlich bedenklich.
/ Werner Pluta
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Das US-Justizministerium (US Department of Justice, DOJ) hat erneut Einspruch gegen das Google Book Settlement erhoben, die Vereinbarung, die Google mit US-Verlagen und Autoren über die Nutzung von digitalisierten Büchern getroffen hat. Das Ministerium habe immer noch Bedenken hinsichtlich des Urheber- und des Wettbewerbsrechts, heißt es in dem Schreiben an das zuständige New Yorker Gericht.

Das Kernproblem bleibt

"Obwohl die Vereinigten Staaten glauben, dass die Beteiligten in gutem Glauben gehandelt haben und dass das überarbeitete Abkommen in seinem Geltungsbereich begrenzter ist, bleibt das Kernproblem der ursprünglichen Fassung bestehen: Es ist der Versuch, das Instrument der Sammelklage dazu zu nutzen, zukunftsorientierte Geschäftsarrangements zu treffen, die weit über das hinausgehen, was in diesem Fall vor Gericht verhandelt wird" , begründet das DOJ seinen Einspruch.

In dem sogenannten Google Book Settlement hatten Google, der US-Schriftstellerverband Authors Guild sowie die US-Verlegervereinigung Association of American Publishers (AAP) festgelegt, unter welchen Bedingungen Google die Bücher, die das Unternehmen gescannt hatte, nutzen darf. Das Abkommen sollte eine Klage gegen Google außergerichtlich beilegen. Verlage und Schriftsteller hatten 2005 geklagt, weil Googles Digitalisierung von Büchern ihrer Ansicht nach Urheberrechte verletzt.

Alleinige Nutzung verwaister Bücher

Das Abkommen hätte Google beispielsweise das alleinige Nutzungsrecht über verwaiste Bücher zugesichert. Das sind Bücher, deren Urheberrechtsschutz noch nicht abgelaufen ist, deren Rechteinhaber aber nicht auffindbar sind. Außerdem hätten die Vertragspartner die Möglichkeit bekommen, die Preise für die digitalen Bücher ohne Einschränkungen selbst festzusetzen. Die Einigung hatte weltweit Kritik hervorgerufen, unter anderem deshalb, weil Google auch Bücher ausländischer Verlage hätte nutzen dürfen.

Nach einem Einspruch des DOJ legten die Vertragspartner im November 2009 eine überarbeitete Fassung vor. Die wichtigste Änderung war, dass sich das Abkommen nur noch auf Bücher bezieht, die in den USA registriert oder in Australien, Großbritannien und Kanada erschienen sind. Außerdem wurde der Umgang mit Einnahmen aus dem Verkauf verwaister Bücher neu geregelt. Diese sollen von einem Treuhänder verwaltet werden.

Fortschritt anerkannt

Diese Änderungen stellten bereits einen signifikanten Fortschritt dar, heißt es in einer DOJ-Mitteilung. Es gestehe Google aber immer noch "signifikante und potenziell wettbewerbsfeindliche Vorteile" zu. Das Unternehmen erhalte die Möglichkeit, ein immenses Konvolut digitalisierter Werke praktisch konkurrenzlos in vielen Formaten zu verwerten.

Gegner wie die Open Book Alliance begrüßten den Einspruch des Ministeriums. Man werde sicherstellen, dass der Wettbewerb gewahrt, Innovation gefördert und die öffentlichen Belange geschützt werden, heißt es in einer Erklärung der Open Book Alliance. Gegründet wurde diese Gruppe von Gegnern des Google Book Settlement von einem bekannten US-Wettbewerbsanwalt und dem Internet Archive. Zu den Mitgliedern gehören Amazon, Microsoft und Yahoo.

Google selbst bezog sich in einer Stellungnahme nur auf die positiven Aspekte. Das Ministerium habe anerkannt, dass die überarbeitete Fassung einen Fortschritt gegenüber der ursprünglichen Version darstelle. Das unterstreiche die Bedeutung des Vorhabens, Millionen Bücher der Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen. Das Unternehmen sei gespannt, wie der zuständige Richter Denny Chin die Stellungnahme des Justizministeriums und anderer bewertet.

Da das Abkommen eine außergerichtliche Einigung darstellt, muss es durch ein Gericht bestätigt werden. Chin hat eine Anhörung für den 19. Februar 2010 angesetzt.


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